Einreisebestimmungen − Mit Hund und Katze in den Urlaub
Drucken
Senden
Merken
Publiziert: Dienstag, 7. August 2012
Reise mit Heimtieren von Deutschland aus in ausgewählte Länder außerhalb der EU (Drittländer)
Für die Einreise in ein Drittland gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer.
In allen nicht gelisteten Drittländern ist der Tollwut-Status ungeklärt oder bedenklich. Hier gelten besondere Anforderungen, die sich in einigen Aspekten von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und Thailand. In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem Hund oder der Katze in diese Länder einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die Wiedereinreise nach Deutschland aufwändiger ist! So muss mindestens drei Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in die EU beziehungsweise nach Deutschland z.B. eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Test) in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgt sein. Im Folgenden haben wir die Einreisebestimmungen ausgewählter Drittländer für Sie zusammengefasst:
 |
USA
- Für alle Tiere, die in die USA eingeführt werden, muss eine gesundheitliche Bescheinigung vorliegen, dass sie an keiner auf den Menschen übertragbaren Krankheit (Zoonose) leiden.
- Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA gegen Tollwut geimpft worden sein (ausgenommen davon sind Hunde und Katzen unter drei Monaten, sowie Hunde und Katzen, die sechs Monate oder länger in Gebieten waren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zum tollwutfreien Gebiet erklärt wurden.
- Sie müssen einen Heimtierausweis mit sich führen, aus dem das Geburtsdatum, die genaue Beschreibung des Hundes, sowie das Datum der letzten Tollwutimpfung hervorgeht. Die Impfung muss vom Tierarzt bescheinigt worden sein. Wenn nicht anders vom Tierarzt angegeben, darf die Impfung nicht länger als zwölf Monate vor der Einreise zurückliegen.
- Für den Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa gelten gesonderte Einreisebestimmungen:
- Hunde, die dort eingeführt werden, unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne.
- Auch Katzen benötigen eine gesundheitliche Bescheinigung und werden vor Ort untersucht.
- Falls sich das Tier in einer schlechten Verfassung befindet, können evtl. noch weitere Untersuchungen auf Kosten des Tierbesitzers anfallen.
- Weiterführende Informationen unter: german.germany.usembassy.gov
|
 |
Kroatien
- Haustiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, einen internationalen Heimtierausweis (EU-Heimtierpass) oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sein, dabei darf die Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Bei allen Tieren ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis, welches von einem Tierarzt ausgestellt wurde, stets mitzuführen.
- Das Tier muss bei Überfahrt über die Grenze beim Zoll gemeldet werden.
- Weiterführende Informationen unter: de.mfa.hr
|
 |
Türkei
- Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut geimpft sein (Katzen nur gegen Tollwut). Sämtliche Impfungen müssen im Impfausweis des Tieres eingetragen sein. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Herstellerangaben bzw. nach den Angaben des Tierarztes.
- Mindestens 15 Tage vor der Einreise muss ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis für das Tier ausgestellt werden. Dieses wird bei der Einreise dem Zoll vorgelegt.
- Es darf jeweils nur ein Hund und eine Katze eingeführt werden.
- Weiterführende Informationen unter: berlin.emb.mfa.gov.tr
|
 |
Schweiz
- Haustiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Falls nicht anders im Heimtierpass eingetragen, darf die Impfung nicht länger als ein Jahr vor Einreise zurückliegen (der Heimtierausweis ist mitzuführen).
- Die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder coupiertem Schwanz ist verboten. Bei Urlaubsaufenthalten (Kurzaufenthalten) werden jedoch Ausnahmen gemacht; in diesem Fall entscheidet der Zoll, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.
- Das Tier muss bei Überfahrt über die Grenze beim Zoll gemeldet werden.
- Weiterführende Informationen unter: www.bvet.admin.ch
|
Einreisebestimmungen für Tiere können sich unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, sollten Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes kontaktieren.
Weiterführende Informationen
Unabhängig davon ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten Sie Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen lassen sollten, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:
Buchtipps
Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Medizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Martin Waitz
Datum: August 2012
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: August 2012)
Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: August 2012)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: August 2012)
Ständige Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt): Leitlinie zur Impfung von Kleintieren. (Stand: 08/2009)
Lesen Sie jetzt weiter in diesem Artikel:
Drucken
Senden
Merken