Impfungen bei der Katze

Impfungen bei der Katze

Impfungen schützen Katzen vor bestimmten Infektionskrankheiten wie Tollwut und Katzenleukämie. Die StIKo Vet empfiehlt diese Pflicht- und Wahl-Impfungen für Katzen.
Impfung. Foto: Pixabay.com
Impfungen schützen die Katze vor Infektionskrankheiten. Foto: Pixabay.com

Welche Impfungen bei der Katze gibt es?

Impfungen schützen Katzen vor bestimmten Infektionskrankheiten. Bei der Art der verabreichten Impfstoffe unterscheidet man zwischen einer aktiven und einer passiven Immunisierung.

Aktive Immunisierung:

Bei der aktiven Immunisierung erhält die Katze abgeschwächte, abgetötete oder in Bruchstücke gespaltene nicht infektiöse Antigene, die ihr Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anregen.

Ziel der aktiven Immunisierung ist ein spezifischer, langfristiger Schutz (Immunität) gegen Infektionserreger. Der Nachteil bei dieser Form der Impfung ist, dass der Körper der Katze für die Bildung der Antikörper einige Tage bis Wochen benötigt.

Passive Immunisierung:

Bei der passiven Immunisierung bekommt die Katze ein Immunserum, in dem die benötigten Antikörper bereits enthalten sind. Der Impfstoff schützt daher bereits unmittelbar nach der Verabreichung. Da die Antikörper jedoch körperfremd sind, baut der Organismus sie wieder ab. Eine passive Immunisierung schützt die Katze daher nur kurzfristig.

Core-Impfungen (Pflicht-Impfungen) der Katze

Es gibt bestimmte Erreger beziehungsweise Krankheiten, gegen die alle Tiere einer Spezies zu jedem Zeitpunkt geschützt sein sollten. Diese Impfungen bezeichnet man als Core-Impfungen oder Pflicht-Impfungen.

Dazu zählen bei Katzen Impfungen gegen diese lebensgefährlichen Krankheiten:

  • Katzenschnupfen (Erreger: u.a. Felines Herpesvirus Typ 1 bzw. Rhinotracheitis-Virus, Felines Calicivirus)
  • Katzenseuche (Erreger: Felines Panleukopenie-Virus)

Für die Impfung gegen diese Erkrankungen kommt zum Beispiel der sogenannte RCP-Impfstoff zum Einsatz. Dieser richtet sich sowohl gegen das Rhinotracheitis- und Calicivirus als auch gegen das Panleukopenie-Virus.

Non-Core-Impfungen (Wahl-Impfungen) der Katze

Bei den Non-Core-Impfungen hingegen handelt es sich um Wahl-Impfungen, die nicht zwangsläufig bei allen Katzen durchgeführt werden müssen. Diese Impfungen kommen nur unter besonderen Umständen zum Einsatz, zum Beispiel dann, wenn bei der jeweiligen Katze ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Als Wahl-Impfstoffe stehen Vakzinen gegen folgende Krankheiten beziehungsweise Erreger zur Verfügung:

  • Tollwut
  • Katzenleukämie (Erreger: Felines Leukämievirus, FeLV)
  • Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie (Pilzerkrankungen)
  • Erreger Bordetella bronchiseptica und Chlamydia felis (verursachen u.a. Katzenschnupfen)

Eine Impfung gegen die Feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird seitens der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit nicht empfohlen.

Wann sollte ich meine Katze impfen lassen?

Zunächst wird eine sogenannte Grundimmunisierung durchgeführt. Diese bewirkt, dass die Katze eine stabile Immunität durch die verabreichten Impfstoffe aufbaut. Im Rahmen der Grundimmunisierung erhält die Katze mehrere Impfungen im jeweiligen Abstand von etwa vier Wochen und eine weitere etwa zwölf Monate später.

Zur Grundimmunisierung gehören alle Impfungen, die die Katze in den ersten beiden Lebensjahren erhält. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) macht für die Core-Vakzine im Rahmen der Grundimmunisierung von Katzen folgende Impfempfehlung:

  • 8. Lebenswoche: Felines Herpesvirus (FHV), Felines Calicivirus (FCV), Panleukopenie
  • 12. Lebenswoche: FHV, FCV, Panleukopenie
  • 16. Lebenswoche: FHV, FCV, Panleukopenie
  • 15. Lebensmonat: FHV, FCV, Panleukopenie

Ist die Katze zu Beginn der Grundimmunisierung älter als 20 Wochen, gilt je nach Impfstoff:

  • eine einmalige oder eine zweimalige Impfung
  • im Abstand von drei bis vier Wochen und
  • eine weitere Impfung ein Jahr nach der ersten Impfung

als Grundimmunisierung als ausreichend.

Booster-Impfungen der Katze

Um die erreichte Immunität aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Wiederholungs-Impfungen (sog. Booster-Impfungen) erforderlich. Im Falle des Felinen Herpesvirus, des Felinen Calicivirus und des Panleukopenie-Virus wird zu Wiederholungs-Impfungen im Abstand von bis zu drei Jahren geraten.

Welche weiteren Impfungen bei der Katze zum Einsatz kommen, hängt davon ab, wie gefährdet das Tier ist. Empfehlenswert sind jährliche Impfgespräche mit der Tierärztin oder dem Tierarzt. Diese ermitteln das Infektionsrisiko, dem die jeweilige Katze ausgesetzt ist und erstellen anhand dessen einen individuellen Impfplan. Generell gilt: Insgesamt sollten mehr Katzen geimpft werden, die einzelne Katze jedoch nur so oft wie nötig.

Welche Risiken bergen Impfungen?

Die Risiken, die mit der Impfung einer Katze einhergehen, sind für gewöhnlich gering. Einen völlig risikofreien Impfstoff gibt es jedoch nicht. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte die zu impfende Katze gesund sein. Die Tierärztin oder der Tierarzt führt daher vor der Impfung bei der Katze eine allgemeine körperliche Untersuchung durch und erkundigt sich nach möglichen Krankheiten oder Beschwerden.

Nach einer Impfung können Impfreaktionen wie Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle auftreten. Einige Katzen fressen weniger und leiden unter erhöhter Körpertemperatur und Abgeschlagenheit. Dabei handelt es sich jedoch um normale Reaktionen des Organismus, die in der Regel schnell und ohne Folgen wieder abklingen.

Komplikationen, wie die Entstehung von bestimmten Geschwulsten wie dem Fibrosarkom an der Einstichstelle oder allergische Reaktionen, kommen nach einer Impfung hingegen selten vor. In seltenen Fällen führt die Impfung dazu, dass eine bereits bestehende Erkrankung, die vor der Impfung noch keine Symptome bei der Katze hervorgerufen hat, zum Ausbruch kommt. Die meisten Komplikationen lassen sich durch eine sorgfältige Planung und Impftechnik vermeiden.

Der Nutzen einer Impfung ist insgesamt deutlich größer als die Risiken.

Welche Impfungen für die Katze muss ich bei Reisen ins Ausland beachten?

Über welche Impfungen die Katze für Reisen ins Ausland verfügen muss, ist in der EU-Verordnung 576/2013 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren gesetzlich festgelegt. Ziel dieser Verordnung ist ein besserer Schutz vor Tollwut, da diese Erkrankung für Tiere und Menschen tödlich ist.

Die Regeln sind weitgehend einheitlich: Für Reisen innerhalb der EU ist der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Tollwut notwendig. Für die Erstimpfung muss die Katze mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt wurde. Nach der Erstimmunisierung sind regelmäßige Wiederholungs-Impfungen erforderlich.

Sowohl für die Erstimmunisierungen als auch für die Wiederholungs-Impfungen gilt der Impfschutz für den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungs-Impfung angibt. Weitere Impfungen und Tollwut-Bestimmungen werden in der Regel nicht gefordert. 

Für die Einreise in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. Es ist ebenfalls eine Tollwut-Impfung erforderlich.

In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer vermerkt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind.

Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer, sie sind in Anhang II Teil 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführt. Zu diesen Ländern gehören unter anderem die Schweiz, Island, Australien, Japan, USA, Kanada, Neuseeland und Jamaika.

In allen Drittländern, die nicht in den Listen zur EU-Verordnung aufgeführt sind, ist die Tollwut-Situation nicht geklärt oder bedenklich. Hier gelten spezielle Anforderungen, die sich in bestimmten Punkten von denen in der EU unterscheiden.

In der Regel ist es nicht schwierig, mit der Katze in solche Länder (z.B. Urlaubsländer wie Tunesien, Ägypten, Marokko, Türkei, und Thailand) einzureisen. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch aufwändiger.

Neben einer gültigen Tollwut-Impfung, muss vor der Einreise in die EU unter anderem eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Test) in einem zugelassenen EU-Labor durchgeführt werden. Es ist daher ratsam, keine zugelaufenen Katzen aus diesen Ländern mit nach Deutschland zu nehmen.

Neben den Tollwut-Bestimmungen gelten in einigen Ländern weitere Regeln bezüglich der Ein- und Ausreise mit der Katze. Dazu gehören zum Beispiel Auflagen zur Parasiten-Behandlung (z.B. gegen Bandwürmer und Zecken). Einzelne Länder fordern auch weitere Impfungen.

Es ist ratsam, sich vor der Reise ins Ausland rechtzeitig über die jeweiligen Länderbestimmungen zu informieren. Genauere Auskünfte zu den Bestimmungen erteilen Tierärztinnen und Tierärzte, das lokale Veterinäramt und die Botschaft des Reiselands.

Was ist ein EU-Impfpass für Katzen?

Für Reisen in EU-Länder benötigt die Katze seit dem Jahr 2004 den blauen Europäischen Heimtierausweis (EU-Impfpass). Darin sind, neben den Angaben über das Tier und die Besitzerinnen und Besitzer, auch Impfungen und Gesundheitsbescheinigungen aufgelistet.

Um den EU-Heimtierausweis eindeutig zuordnen zu können, muss die Katze mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Für neu gekennzeichnete Katzen ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend. Die Nummer des Mikrochips beziehungsweise der Tätowierung ist im EU-Heimtierausweis vermerkt.

Darüber hinaus ist es für Reisen in andere Mitgliedstaaten der EU zwingend erforderlich, dass in dem Ausweis der Nachweis einer Tierärztin oder eines Tierarztes über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten ist.

Weitere Impfungen sind in der Regel nicht vorgeschrieben, können aber zusätzlich in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Der Ausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Ausgestellt wird er von niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten. Diese benötigen dazu jedoch eine Ermächtigung der zuständigen Behörden.

Die Ausstellung des blauen EU-Heimtierausweises ist nur dann erforderlich, wenn man als Tierhalterin oder Tierhalter mit seiner Katze ins Ausland verreisen möchte. Bleibt die Katze stets in Deutschland, werden die Impfungen in den normalen, gelben Impfpass eingetragen.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Thema im Internet:

  • Die Internetseiten des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) bieten aktuelle Informationen zum Thema “Reisen mit Heimtieren” bzw. den Bestimmungen zur Tollwut-Impfung an.
  • Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, können Sie den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts entnehmen. Der folgende Link führt Sie direkt auf die entsprechende Unterseite “Im­mu­no­lo­gi­sche Arz­nei­mit­tel für Kat­zen”: www.pei.de.

Autorin: Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Dr. med. vet. Philipp A. Zimmermann, Dr. vet. Freya Fuchs
Datum der letzten Aktualisierung: Juni 2022
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: Juni 2022)
Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Leitlinie zur Impfung von Kleintieren. (Stand: 01/2021)
Lutz, H. et al.: Krankheiten der Katze. Thieme Verlag 2019
Nelson R.W. et al.: Innere Medizin der Kleintiere. Urban & Fischer 2010
Rand, J.: Praxishandbuch Katzenkrankheiten. Urban & Fischer, München 2009