Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung: Gut geschützt für den Ernstfall

Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung: Gut geschützt für den Ernstfall

Wer nicht privat haften möchte, benötigt eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
Ein Hund fletscht die Zähne
Eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die der Hund verursacht. Foto: Pixabay.com

Auch der besterzogene Hund kann plötzlich zubeißen, ebenso wie das ruhigste Pferd sich erschrecken und auf die Straße laufen kann.

Egal, wie viel Vorsicht Sie walten lassen: Ein Tier kann immer Sach-, Personen- und Vermögensschäden verursachen, die leicht in die Millionen gehen können.

Wer nicht mit seinem Privatvermögen haften möchte, benötigt eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung beachten sollten.

Wer braucht eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung?

Grundsätzlich haftet die Halterin oder der Halter für alle Schäden, die das Tier anrichtet – egal, ob sie oder er einen Einfluss auf das Verhalten des Tieres hätte nehmen können oder nicht. Selbst, wenn Sie Ihren Liebling in eine Hundepension oder eine Tierarzt-Praxis geben, haften Sie für Schäden, die Ihr Tier dort verursacht.

Bei Halterinnen und Haltern von Kleintieren wie Katzen, Vögeln, Kaninchen und Meerschweinchen kommt die private Haftpflicht-Versicherung für solche Schäden auf. Wenn Sie exotische Haustiere wie Schlangen und Reptilien halten, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ihr Tier mitversichert ist.

Haben Sie einen Hund oder ein Pferd, müssen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abschließen, wenn Sie Schäden an Dritten nicht aus der eigenen Tasche zahlen wollen. Prinzipiell muss für jedes Tier eine separate Versicherung abgeschlossen werden, viele Anbieter gewähren aber immerhin Rabatte, wenn Sie dort mehrere Tiere versichern.

Nutztiere wie Turnierpferde, Wachhunde oder Jagdhunde können nicht über eine Tierhalter-Haftpflicht versichert werden, wohl aber über eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung bzw. eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung. Halterinnen und Halter notwendiger Tiere wie Therapie- oder Blindenhunde sind hingegen meist über die Privat-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.

Für welche Schäden übernimmt die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung die Kosten?

Die Schäden, die ein Tier anrichten kann, sind vielfältig. Oft sind es nur Sachschäden, beispielsweise wenn der übermütige Vierbeiner bei Freunden eine gefüllte Vase umreißt und einen Wasserschaden am Parkett verursacht. Allerdings haftet die Versicherung nicht bei Verschleißschäden – die Reparatur von über Jahren angehäuften Kratzern Ihres Hundes im Parkett müssen Sie also trotzdem selbst bezahlen.

Wenn jedoch Personen zu Schaden kommen, beispielsweise wenn das Tier einen Unfall verursacht, wird es sehr schnell sehr teuer: Neben den Arzt- oder Krankenhaus-Kosten können auch noch Kosten für Medikamente und Therapiemaßnahmen fällig werden. Auch Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente müssen Sie eventuell zahlen, wenn Sie keine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung haben.

Die Mindestdeckung einer Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung sollte deshalb mindestens drei Millionen Euro betragen. Wichtig zu wissen: Für Eigenschäden, das heißt Schäden an der eigenen Person oder dem eigenen Hab und Gut, kommt die Versicherung nicht auf. Dies gilt auch für Schäden bei nahen Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

In manchen Bundesländern Pflicht

In Deutschland ist eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung in einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Niedersachsen Pflicht. Wer keinen ausreichenden Versicherungsschutz für seinen Hund hat, riskiert ein hohes Bußgeld.

Andere Bundesländer verlangen nur für Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) eine Versicherung. Dies kann für die Halterin oder den Halter zum Problem werden, da viele Versicherungen Listenhunde aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Achten Sie daher genau auf die Konditionen Ihres Versicherers.

Für Pferdehalter hingegen gibt es keine Versicherungspflicht. Eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung ist jedoch auch in diesem Fall ratsam.

Versicherung ist nicht gleich Versicherung

Es lohnt sich, das Leistungsspektrum verschiedener Anbieter von Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungen zu vergleichen. Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist es beispielsweise interessant, dass die meisten Versicherungen auch dann zahlen, wenn der Halter gegen die Auflagen einer Gemeinde verstößt, beispielsweise Leinenzwang oder Maulkorbpflicht. Dies gilt allerdings nur, wenn der Halter unwissentlich gegen seine Halterpflichten verstoßen hat – bei vorsätzlicher Missachtung zahlt dagegen keine Versicherung.

Auch ein sogenannter Deckschutz gehört bei den meisten Versicherungen zum Leistungsumfang dazu. Wenn Ihr liebestoller Rüde also versehentlich eine Rassehündin deckt, kommt die Versicherung für den entstandenen finanziellen Schaden auf – natürlich benötigen Sie einen solchen Versicherungsschutz nur bei unkastrierten Rüden.

Bei vielen Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungen sind Tierhüter aus dem Kreis der Familie und Freunde, die gelegentlich und ohne Bezahlung auf den Hund aufpassen, gleich mitversichert. Das bedeutet aber nur, dass sie nicht für Schäden an Anderen aufkommen müssen – beißt der Hund dagegen den Hundesitter selbst, zahlt die Versicherung meist nicht.

Professionelle Hundesitter können keine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abschließen, sie benötigen stattdessen eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, beispielsweise in Form einer speziellen Hundesitter-Haftpflicht-Versicherung.

Mietsachschäden sind bei vielen Hunde-Versicherungspolicen nicht mitversichert. Dabei ist diese Leistung nicht nur für Bewohner einer Mietwohnung interessant, sondern auch für alle, die ihren Hund in ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung mitnehmen wollen. Und wenn Sie gerne Ihren Urlaub im Ausland verbringen und Ihren Liebling dabei haben möchten, achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz auch einen vorübergehend Auslandsaufenthalt abdeckt.

Pferde-Haftpflicht-Versicherungen: Wer die Wahl hat, hat die Qual

Auch für Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer gibt es viele unterschiedliche Versicherungsangebote. Dabei können Sie gehörig sparen, wenn Sie nur die Versicherungsoptionen wählen, die Sie wirklich brauchen. Zu den üblichen Angeboten gehört beispielsweise ein Fremd- oder Gastreiter-Risiko. Ebenso sollte eine eventuell vorhandene Reitbeteiligung mitversichert sein.

Für die meisten Pferdehalterinnen und Pferdehalter ist die Abdeckung von Mietsachschäden interessant, beispielsweise an Boxen, Transportanhängern und Reitutensilien (Helm, Sattel, Gerte usw.). Ebenso sollten Flurschäden mit abgedeckt sein.

Verbringt das Pferd viel Zeit auf der Weide, ist es ratsam darauf zu achten, dass die Versicherung das Weiderisiko miteinschließt. Ebenso gibt es die Möglichkeit, die Teilnahme an Turnieren, Rennen und speziellen Ritten wie Distanz- oder Wanderritten mitzuversichern.

Wird das Pferd häufig als Schulpferd eingesetzt, empfiehlt es sich dagegen, eine spezielle Schulpferde-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Weiterführende Informationen

Autor: Dr. Annukka Aho-Ritter
Tierärztliche Qualitätssicherung: Dr. med. vet. Philipp Zimmermann
Datum der letzten Aktualisierung:
Januar 2022

Quellen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden: http://www.recht-niedersachsen.de/ (Abruf: Januar 2022)
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin: https://www.berlin.de/ (Abruf: Januar 2022)
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden: http://www.landesrecht.hamburg.de/ (Abruf: Januar 2022)
Bund der Versicherten: Leitfaden Versicherungen: Richtig versichern und dabei sparen. zu Klampen, Springe 2013