Anzeige
Diesen Artikel teilen:
Eine Hundehaftpflicht ist auf jeden Fall empfehlenswert, denn auch ein gut erzogener Hund kann hohe Sachschäden verursachen. Foto: vetproduction
Es ist schnell passiert: Ihr Hund beißt dem ungeliebten Postboten ins Bein, zerkaut im Hotelzimmer die antiken Tischbeine oder bringt im aufgeregten Spiel den teuren Flatscreen im Wohnzimmer der Schwiegermutter zu Fall. Dies muss kein Grund sein, in Panik auszubrechen – solange Sie daran gedacht haben, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder Tierhalter für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die sein Tier verursacht. Während diese Schäden teilweise von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, wenn eine Katze oder ein Kleintier sie verursacht, gilt dies nicht für Hunde und Pferde – diese müssen Sie als Tierhalter separat versichern. In einzelnen Bundesländern (z.B. Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht, in anderen wird sie nur für sogenannte „Kampfhunde“ verlangt (z.B. Rheinland-Pfalz). In Nordrhein-Westfalen muss jeder Besitzer eines größeren Hundes (über 40 cm Schulterhöhe bzw. über 20 kg) eine Versicherung nachweisen. Allgemein ist jedoch für jeden Hund eine Hundehaftpflicht sinnvoll: Auch der wohlerzogenste Vierbeiner kann einmal aus Schreck auf die Straße laufen und einen Autounfall verursachen – im schlimmsten Fall einen, der mit Behandlungskosten, Verdienstausfällen und Sachschäden in die Millionen geht.
Anzeige
Eine Hundehaftpflichtversicherung bezahlt Fremdschäden, die unbeabsichtigt entstanden sind. Wenn Ihr Hund etwa Ihre eigenen Möbel kaputt macht oder Sie verletzt, wird das nicht über die Versicherung abgedeckt. In den meisten Fällen zahlt die Hundehaftpflicht auch, wenn Sie sich einmal nicht genau an bestimmte Vorschriften (wie Leinenpflicht) halten oder Ihre Haustür mal einen Moment offen steht. Im Einzelfall prüft die Versicherungsgesellschaft jedoch nach, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht.
Im Gegensatz zur Hundekrankenversicherung gibt es für die Hundehaftpflicht eine nahezu unüberschaubare Anzahl an Anbietern, zwischen denen Sie als Hundehalter wählen können. Die jährliche Prämie – also die Beiträge, die Sie zahlen müssen – bewegt sich meist zwischen 40 und 70 Euro. Es gibt jedoch auch teurere Premiumversicherungen, die zum Beispiel keine Selbstbeteiligung verlangen, den Einsatz als Jagdhund abdecken (z.B. Die Continentale XXL) oder andere Sonderleistungen erbringen. Achten Sie beim Versicherungsvergleich nicht nur auf eine niedrige Prämie, sondern vergleichen Sie auch, was genau der Tarif abdeckt. Folgende Punkte sollten Sie im Blick behalten:
Dieses Buch können Sie direkt bei Amazon bestellen (Anzeige):
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von ws-eu.amazon-adsystem.com zu laden.
Anzeige
Autor: Christina Trappe, B.A.
Datum der letzten Aktualisierung: Januar 2018
Quellen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG). www.add.rlp.de
Berliner Vorschrifteninformationssystem: Hundegesetz (HundeG). www.gesetze.berlin.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. www.landesrecht.sachsen-anhalt.de
Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). www.ml.niedersachsen.de
Umweltministerium NRW: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). www.umwelt.nrw.de
Finnazende: https://www.finanzen.de/tierhalterhaftpflicht/hundehaftpflicht
Jetzt NEU: Futtercheck inkl. passende Futterproben-Box ↓
Diesen Artikel teilen:
Beliebteste Themen unserer Leser:
Anzeige