Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung USA, Türkei und Schweiz (ausgewählte Drittländer)
Für die Reise innerhalb von Europa gelten für Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Was diese genau beinhaltet erfahren Sie in unserem Leitartikel Einreisebestimmungen für den Hund. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU noch weitere Einreisebestimmungen für Hunde.
So sind eventuell weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich.
Für die Einreise in ein Drittland gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer.
In allen nicht gelisteten Drittländern ist der Tollwut-Status ungeklärt oder bedenklich. Hier gelten besondere Anforderungen, die sich in einigen Aspekten von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und Thailand.
In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem Hund in diese Länder einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die Wiedereinreise nach Deutschland aufwändiger ist! So muss mindestens drei Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in die EU beziehungsweise nach Deutschland zum Beispiel eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Test) in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgt sein.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund für die Länder USA, Türkei und Schweiz.
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Einreise mit Hund – Schweiz
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Einreise mit Hund – USA
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Einreise mit Hund – Türkei
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Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.
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Weiterführende Informationen
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Unabhängig davon. ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten es ratsam ist, Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen zu lassen, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:
Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: März 2022)
Stiko Vet: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf (Abruf: März 2022)