Tierhalter-Haftung: Wann ist man als Hundehalter in der Pflicht?

Tierhalter-Haftung: Wann ist man als Hundehalter in der Pflicht?

Lesen Sie hier, wann Sie in die Pflicht genommen werden, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht.
Hund an der Leine
Wann müssen Sie für Schäden Ihres Hundes haften? Foto: Pixabay.com

Definition:

Geht etwas ungewollt zu Bruch, gehört die private Haftpflichtversicherung zum Standardprogramm, damit Sie nicht für die Kosten des Schadens aufkommen müssen. Doch was ist, wenn Ihr verspielter Vierbeiner die geliebte Porzellanvase der Großmutter vom Beistelltisch räumt?

Oder wenn jemand gedankenverloren über Ihren vor dem Supermarkt wartenden Hund stolpert und sich durch den Sturz verletzt? Lesen Sie hier, wann Sie als Tierhalterin oder Tierhalter in die Pflicht genommen werden und was Sie tun können.

Alles Wichtige zur Tierhalter-Haftung auf einen Blick

Es gibt die verschiedensten Situationen, in denen es durch einen Hund zu Schäden kommt, die natürlich selten vorhersehbar waren. Die Frage, wer nun die Schuld am Dilemma trägt, ist sehr schnell beantwortet: Sie als Besitzerin oder Besitzer müssen haften.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 833) ist festgehalten, dass jeder Tierhalter für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die sein Tier verursacht hat, aufzukommen hat. Bei Kleintieren oder einer Katze kann es sein, dass die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden trägt. Dies gilt allerdings nicht für Hunde. Für sie gibt es eine sogenannte Hunde-Haftpflichtversicherung oder auch Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wann lohnt sich eine Hundehaftpflicht?

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist in einigen Bundesländern “nicht nur ein Kann, sondern ein Muss”. Dazu zählen unter anderem Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Doch auch wenn in dem Bundesland, in dem Sie wohnen, keine Versicherungspflicht besteht, empfiehlt es sich, eine Hundehaftpflicht abzuschließen.

Hier ist es sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen und die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen, wobei Sie wichtige Punkte nicht außer Acht lassen sollten. Dazu gehören unter anderem eine Selbstbeteiligung an dem entstandenen finanziellen Schaden oder die Pflicht, das Tier immer an der Leine zu führen (Leinenzwang).

Auch wenn Ihr Hund noch so gut auf Kommandos hört: Die Tiere bleiben unberechenbar, wenn sie sich zum Beispiel erschrecken oder bedrängt fühlen. Verursacht der Hund dann einen Unfall, weil er plötzlich auf die Straße läuft, können Kosten in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro entstehen. Dabei zählt dann auch nicht, dass Sie formell alles richtig gemacht haben, sodass auch aus diesem Grund eine Versicherung sinnvoll ist.

Hund nicht angeleint – haftet der Halter für jeden Zwischenfall?

Halten Sie sich am besten vor Augen, dass Sie als Tierhalterin oder Tierhalter grundsätzlich für Ihren Schützling Sorge tragen und man Sie zur Rechenschaft zieht, wenn etwas passiert. Solche Situationen sind natürlich nicht immer vorhersehbar. Beispielsweise, wenn Sie auf einem Spaziergang unterwegs sind, ein Radfahrer angefahren kommt und stürzt, weil er Ihrem Hund ausweichen muss. Wenn er sich dabei verletzt, kann es sehr schnell zu Ihrem Nachteil werden. Seien Sie daher immer aufmerksam und halten Sie den Hund fest, wenn ein Radfahrer kommt – damit ersparen Sie sich und allen anderen viel Ärger.

Gerade, wenn Leinenzwang besteht und etwas passiert, weil Sie gegen diese Vorschrift verstoßen, können Sie haftbar gemacht werden und müssen zusätzlich ein Bußgeld zahlen. In Berlin und Schleswig-Holstein besteht beispielsweise auf Spiel- und Sportplätzen sowie Friedhöfen Leinenpflicht. Wenn Sie solche Probleme möglichst vermeiden möchten, empfiehlt es sich, den Hund auch ohne Leinenzwang an der Leine zu führen. So haben Sie ihn auch dann unter Kontrolle, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.

Tierhalterhaftung bei streunenden Hunden: Wer ist verantwortlich?

Auch bei Hunden, die ohne ihr Herrchen frei umherlaufen, wird die Tierhalterin oder der Tierhalter für entstehende Schäden verantwortlich gemacht. Wenn der Halter nicht vor Ort ist, muss er ausfindig gemacht werden. Dabei kann die Polizei oder ein privater Ermittlungsdienst helfen.

Vermeiden Sie es tunlichst, Ihren Hund selbstständig Gassi gehen zu lassen – selbst, wenn Sie meinen, dass Ihr Hund die Runde im Wald ja kennt und von alleine zurückkommt. Schließlich hilft auch die beste Erziehung wenig, wenn Sie nicht anwesend sind und der Hund sich mit einem Tier ins Gehege kommt oder plötzlich seinen Jagdtrieb entdeckt.

Weiterführende Informationen

Autor: Julia Wette, M. Sc.
Tierärztliche Qualitätssicherung: Dr. med. vet. Philipp Zimmermann
Datum der letzten Aktualisierung: Januar 2022
Quellen:
Stiftung Warentest: Tierhalterhaftpflicht. https://www.test.de/thema/tierhalterhaftpflichtversicherung/ (Abruf: Januar 2022)
Stiftung Warentest: Hundehaftpflichtversicherung. https://www.test.de/Hundehaftpflichtversicherung-Ab-58-Euro-guter-Schutz-fuer-Hundehalter-4988920-0/ (Abruf: Januar 2022)
Stiftung Warentest: FAQ Hunde und Recht. Was Hundehalter wissen müssen. https://www.test.de/FAQ-Hunde-und-Recht-Was-Hundehalter-wissen-muessen-4818745-0/#question-0 (Abruf: Januar 2022)
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/_assets/aufgaben/tierschutz/hundegesetz_lesefassung-sofort-in-kraft-tretende-wichtige-neuregelungen-in-farbe.pdf (Abruf: Januar 2022)
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-HuGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs (Abruf: Januar 2022)