Der Equidenpass oder Pferdepass ist ein Ausweisdokument für Pferde, Ponys und Esel. Die Europäische Union schreibt vor, dass alle Einhufer, zu denen diese Tierarten gehören, einen Equidenpass brauchen.
Jedes Tier benötigt dabei einen eigenen Pferdepass – unabhängig davon, ob es sich um ein Sportpferd, Zuchtpferd oder Freizeitpferd handelt. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen den Equidenpass immer mitführen, wenn sie ein Pferd transportieren, egal ob sie in die Tierarzt-Praxis oder zu einem Turnier fahren. Auch bei Wanderritten, die mehrere Tage dauern, gehört der Equidenpass ins Gepäck.
Der Pferdepass dient dazu, das Tier zu identifizieren. Außerdem lasse sich darin tierärztliche Behandlungen dokumentieren. Der Equidenpass kann zum Beispiel bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beantragt werden.
Equidenpass beantragen
Wenn Sie ein Pferd, Pony oder einen Esel ohne Ausweisdokumente besitzen, kennzeichnet die Tierärztin oder der Tierarzt das Tier mit einem Mikrochip und füllt anschließend die Unterlagen für den Equidenpass aus. Wichtig ist, dass das Pferd eindeutig identifiziert wird.
Wer außer Tierärztinnen und Tierärzten dazu berechtigt ist, ein Tier zu identifizieren, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Zweifelsfall können Sie beim Landezuchtverband beziehungsweise der zuständigen Landesbehörde nachfragen.
Um den Equidenpass zu beantragen, benötigen Sie neben der Registrierungsnummer des Mikrochips folgende Informationen:
- Geburtsjahr, Name und Geschlecht des Tieres
- Farbe und Beschreibung des Tieres mithilfe eines vollständig und korrekt ausgefüllten Diagramms
- bei Schecken die Angabe, um welche Art von Schecken es sich handelt (z.B. Rapp-Schecke, Fuchs-Schecke etc.)
- Vor- und Nachname der Besitzerin oder des Besitzers
- vollständige Adresse der Besitzerin oder des Besitzers
- Bestätigung der Identifikation durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- soweit vorhanden, Abstammungsnachweise im Original
- Angabe, ob das Pferd als Freizeitsportpferd oder als Turnierpferd registriert werden soll
- Unterschrift der Besitzerin oder des Besitzers
Zur Schlachtung bestimmt?
Wenn Tierärztinnen und Tierärzte ein Pferd identifizieren, nehmen sie zudem auf, ob es zur Schlachtung oder nicht zur Schlachtung bestimmt ist. Diese Information wird ebenfalls in den Equidenpass eingetragen. Der Vermerk „nicht zur Schlachtung bestimmt“ kann nicht mehr geändert werden – auch nicht von späteren Besitzern.
Die Angabe „zur Schlachtung bestimmt“ bedeutet allerdings nicht, dass Sie Ihr Pferd schlachten lassen müssen. Sie hat nur zur Folge, dass das Tier mit bestimmten Medikamenten nicht behandelt werden darf.
Wenn Sie für Ihr Pferd, Pony oder einen Esel den Equidenpass beantragen möchten, ist es am einfachsten, sich direkt mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt in Verbindung zu setzen. In der Praxis kann die Identifizierung des Tieres vorgenommen und die notwendigen Unterlagen mit Ihnen ausgefüllt werden.
Weiterführende Informationen
Autor: M. Sc. Nadja Graßmeier, Ernährungswissenschaftlerin
Medizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Martin Waitz
Datum der letzten Aktualisierung: November 2021
Quellen:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.: Informationen zum Equidenpass. https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/pferdepass/pferdepass-fuer-freizeitsportpferde (Abruf: November 2021)
Fédération Equestre Internationale: Identification of Horses with the narrative and the diagram. Lausanne 2007