Hunde-Haftpflicht-Versicherung: In diesen Bundesländern ist sie Pflicht

Hunde-Haftpflicht-Versicherung: In diesen Bundesländern ist sie Pflicht

In welchen Bundesländern ist eine Haftpflicht-Versicherung für den Hund verpflichtend?
Hund
Hunde benötigen in manchen Bundesländern zwingend eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung. Foto: Pixabay.com

Eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten, wenn ein Hund einen Schaden bei einem Dritten verursacht hat. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab.

Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt allen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern grundsätzlich, eine Haftpflicht-Versicherung für den Hund abzuschließen. Doch nicht in allen 16 Bundesländern ist sie auch gesetzliche Pflicht.

Wo Sie in jedem Fall eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abschließen müssen und in welchen Bundesländern keine Haftpflicht-Versicherung für den Hund verpflichtend ist – oder nur für bestimmte Hunderassen –, erfahren Sie hier.

In sechs Bundesländern gilt die Hunde-Haft-„Pflicht“!

Halterinnen und Halter von sogenannten Kampfhunden, also als gefährlich eingestuften Hunden, müssen in fast allen Bundesländern eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung vorweisen. Ansonsten gelten die Landes-Hunde-Gesetze der einzelnen Bundesländer.

In diesen sechs Bundesländern ist die Hunde-Haftpflicht-Versicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Spätestens im Alter von sechs Monaten müssen in diesen Bundesländern alle Hunde haftpflichtversichert sein.

Wie ist die Hunde-Haftpflicht-Regelung in den anderen Bundesländern?

Eine generelle Pflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter, eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, gibt es nicht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland. Ausgenommen davon sind sogenannte Kampfhunde. Für sie muss die Halterin oder der Halter bis zum Alter von sechs Monaten eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abschließen.

In Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern empfehlen die Versicherungskammern, eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, sie ist aber keine Pflicht.

Hunde-Haftpflicht-Versicherung für Kampfhunde – was ist zu beachten?

Als Kampfhunde werden umgangssprachlich Hunde bezeichnet, die aufgrund ihrer Rasse als besonders gefährlich eingestuft werden. Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der Hundekämpfe noch nicht verboten waren.

Hierzu wurden Hunderassen gezüchtet, die sich durch ihren Körperbau und eine möglicherweise höhere Aggressivität besonders gut für Hundekämpfe eignen sollten. Hierzu zählen unter anderem folgende Hunderassen:

  • (American) Staffordshire Bullterrier
  • (American) Pit Bull Terrier
  • Bullterrier
  • Dobermann
  • Mastiff
  • Rottweiler

Hunde, die einer solchen Rasse angehören, stehen in Deutschland auf einer sogenannten Rasseliste und werden daher auch Listenhunde genannt. Eine andere Bezeichnung für Kampfhund ist Anlagehund, weil die Rasselisten zum Teil in den Anlagen zu Gesetzen oder Verordnungen veröffentlicht wurden.

Die Halterinnen und Halter von Kampfhunden bzw. Listenhunden sind in Deutschland an bestimmte Auflagen gebunden. Dazu zählt in fast allen Bundesländern auch der Nachweis einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung.

Nicht alle Anbieter von Hunde-Haftpflicht-Versicherungen versichern Kampfhunde oder sie verlangen höhere Beiträge. Es empfiehlt sich daher, sich zu erkundigen, ob eine Versicherungspflicht in dem Bundesland besteht und die Versicherungen zu vergleichen.

Weitere Auflagen für Halter von Kampfhunden

Nicht nur in Bezug auf die Hunde-Haftpflicht-Versicherung gelten für Halterinnen und Halter von Kampfhunden besondere Auflagen. Mögliche weitere gesetzliche Auflagen sind:

  • der Nachweis eines Wesenstests
  • der Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkunde-Nachweis, „Hunde-Führerschein“)
  • der Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (polizeiliches Führungszeugnis)
  • eine Kastrations– bzw. Sterilisationspflicht
  • eine Maulkorb-Pflicht in der Öffentlichkeit
  • eine Leinen-Pflicht in der Öffentlichkeit
  • die Kennzeichnung des Hundes durch Tätowierung oder Mikrochip
  • eine höhere Hundesteuer

Bevor Sie sich einen Hund anschaffen, der rassebedingt als Kampfhund eingestuft wird, ist es ratsam, sich in seinem Bundesland nach den gesetzlichen Auflagen zu erkundigen. Eine bundesweit einheitliche Regelung für Listenhunde gibt es nämlich nicht.

Weitere Informationen

Autor: Dr. med. Martin Waitz
Datum der letzten Aktualisierung: Dezember 2021
Quellen:
Deutscher Tierschutzbund: https://www.tierschutzbund.de/ (Abruf: Dezember 2021)
Hundehaftpflichttest.de: https://www.hundehaftpflichttest.de (Abruf: Dezember 2021)
Süddeutsche Zeitung Online: https://www.sueddeutsche.de/vergleich/versicherung/hundehaftpflicht/ (Abruf: Dezember 2021)