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Eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten, wenn ein Hund einen Schaden bei einem Dritten verursacht hat. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt allen Hundebesitzern grundsätzlich, eine Haftpflicht-Versicherung für den Hund abzuschließen. Doch nicht in allen 16 Bundesländern ist sie auch gesetzliche Pflicht. Wo Sie in jedem Fall eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abschließen müssen und in welchen Bundesländern keine Haftpflicht-Versicherung für den Hund verpflichtend ist – oder nur für bestimmte Hunderassen –, erfahren Sie hier.
Halter von sogenannten Kampfhunden, also als gefährlich eingestufte Hunde, müssen in fast allen Bundesländern eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung vorweisen. Ansonsten gelten die Landes-Hunde-Gesetze der einzelnen Bundesländer. In diesen sechs Bundesländern ist die Hunde-Haftpflicht-Versicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:
Spätestens im Alter von sechs Monaten müssen in diesen Bundesländern alle Hunde haftpflichtversichert sein.
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Eine generelle Pflicht für Hundehalter, eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, gibt es nicht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland. Ausgenommen davon sind sogenannte Kampfhunde. Für sie muss der Halter bis zum Alter von sechs Monaten eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abschließen.
In Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern empfehlen die Versicherungskammern, eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, sie ist aber keine Pflicht.
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Als Kampfhunde werden umgangssprachlich Hunde bezeichnet, die aufgrund ihrer Rasse als besonders gefährlich eingestuft werden. Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der Hundekämpfe noch nicht verboten waren. Hierzu wurden Hunderassen gezüchtet, die sich durch ihren Körperbau und eine möglicherweise höhere Aggressivität besonders gut für Hundekämpfe eignen sollten. Hierzu zählen unter anderem folgende Hunderassen:
Hunde, die einer solchen Rasse angehören, stehen in Deutschland auf einer sogenannten Rasseliste und werden daher auch Listenhunde genannt. Eine andere Bezeichnung für Kampfhund ist Anlagehund, weil die Rasselisten zum Teil in den Anlagen zu Gesetzen oder Verordnungen veröffentlicht wurden.
Die Halter von Kampfhunden bzw. Listenhunden sind in Deutschland an bestimmte Auflagen gebunden. Dazu zählt in fast allen Bundesländern auch der Nachweis einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung. Nicht alle Anbieter von Hunde-Haftpflicht-Versicherungen versichern Kampfhunde oder sie verlangen höhere Beiträge. Es empfiehlt sich daher, sich zu erkundigen, ob eine Versicherungspflicht in dem Bundesland besteht und die Versicherungen zu vergleichen.
Nicht nur in Bezug auf die Hunde-Haftpflicht-Versicherung gelten für Halter von Kampfhunden besondere Auflagen. Mögliche weitere gesetzliche Auflagen sind:
Bevor man sich einen Hund anschafft, der rassebedingt als Kampfhund eingestuft wird, ist es ratsam, sich in seinem Bundesland nach den gesetzlichen Auflagen zu erkundigen. Eine bundesweit einheitliche Regelung für Listenhunde gibt es nämlich nicht.
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Weitere Informationen
Autor: Dr. med. Martin Waitz
Datum: Januar 2020
Quellen:
Deutscher Tierschutzbund: https://www.tierschutzbund.de/ (Abruf: 01/2020)
Finanzen.de: https://www.finanzen.de/tierhalterhaftpflicht/hundehaftpflicht/bundeslaender (Abruf: 01/2020)
Hundehaftpflichttest.de: https://www.hundehaftpflichttest.de (Abruf: 01/2020)
Süddeutsche Zeitung Online: https://www.sueddeutsche.de/vergleich/versicherung/hundehaftpflicht/ (Abruf: 01/2020)
Verivox: https://www.verivox.de/tierhalterhaftpflicht/ (Abruf: 01/2020)
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