Impfungen beim Pferd

Impfungen beim Pferd

Eine Impfung ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, um ein Pferd vor Infektionskrankheiten zu schützen. Diese Impfungen werden empfohlen.
Impfung. Foto: Pixabay.com
Impfungen schützen Pferde vor Infektionskrankheiten. Foto: Pixabay.com

Welche Impfungen beim Pferd gibt es?

Eine Impfung ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, um ein Pferd vor Infektionskrankheiten zu schützen. Es lassen sich zwei Formen von Impfungen unterscheiden: die aktive und die passive Immunisierung.

•    Aktive Immunisierung:

Bei der aktiven Immunisierung erhält das Pferd abgeschwächte, abgetötete oder in Bruchstücke gespaltene nicht infektiöse Antigene, die sein Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anregen. Ziel der aktiven Immunisierung ist ein spezifischer, langfristiger Schutz (Immunität) gegen Infektionserreger. Der Nachteil bei dieser Form der Impfung ist, dass der Körper des Pferdes für die Bildung der Antikörper einige Tage bis Wochen benötigt.

•    Passive Immunisierung:

Bei der passiven Immunisierung bekommt das Pferd ein Immunserum, in dem die benötigten Antikörper gegen die jeweilige Erkrankung bereits enthalten sind. Der Impfstoff schützt daher bereits unmittelbar nach der Verabreichung. Da die Antikörper jedoch körperfremd sind, baut der Organismus sie wieder ab. Eine passive Immunisierung schützt das Pferd daher nur kurzfristig.

Pflicht-Impfungen (Core-Impfungen) für Pferde

Es gibt bestimmte Erreger beziehungsweise Krankheiten, gegen die alle Tiere einer Spezies zu jedem Zeitpunkt geschützt sein sollten. Diese Impfungen bezeichnet man als Core-Impfungen oder Pflicht-Impfungen.

Dazu zählen bei Pferden laut der Ständigen Impfkommission Vet (StIKo Vet) Impfungen gegen die folgenden Krankheiten:

  • Pferdeinfluenza (Erreger: Equines Influenzavirus = EIV)
  • Herpes (Erreger: Equines Herpesvirus = EHV Typ 1 + 4)
  • Tetanus (Erreger: Clostridium tetani)

Die Impfungen gegen diese Krankheiten sind wichtig für ein Pferd, da die Infektionen seine Gesundheit massiv beeinträchtigen und zum Teil tödlich verlaufen.

  • Bei der Pferdeinfluenza (Ansteckender Pferdehusten) handelt es sich um eine von Fieber begleitete Atemwegserkrankung, im Zuge derer das Pferd unter anderem stark hustet. Zudem ist das Pferd durch die Erkrankung weniger leistungsfähig.
  • Das Equine Herpesvirus (Typ EHV 1) kann unter anderem zum Virusabort (Fehlgeburt aufgrund von Viren) bei Stuten führen. Eine Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 4 (EHV 4) löst eine Entzündung der Atemwege (Rhinopneumonitis) beim Pferd aus.
  • Bei der Tetanus-Schutzimpfung handelt es sich um die wichtigste Impfung, da Pferde sehr empfänglich für diese Krankheit sind. Tetanus (Wundstarrkrampf) ruft unter anderem Lähmungen und lang anhaltende Krämpfe hervor und verläuft meist tödlich.

Wahl-Impfungen (Non-Core-Impfungen) für Pferde

Bei den Non-Core-Impfungen hingegen handelt es sich um Wahl-Impfungen. Sie kommen nur unter besonderen Umständen zum Einsatz, zum Beispiel dann, wenn bei dem jeweiligen Pferd ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Als Wahl-Impfungen führt die Ständige Impfkommission Vet für Pferde Impfungen gegen folgende Krankheiten auf:

  • Tollwut
  • Druse
  • Equine Rotavirus-Infektion
  • Equine Virale Arteriitis (EVA)
  • Lyme-Borreliose (Borrelia spp.)
  • Trichophytie, Mikrosporie (= Dermatophytosen bzw. Hautpilz-Erkrankungen)
  • West-Nil-Virus-Infektion

Eine Tierärztin oder ein Tierarzt kann Auskunft darüber geben, welche Impfungen bei dem jeweiligen Pferd erforderlich sind.

Impfung gegen Tollwut bei Pferden

Die Impfung gegen Tollwut wird bei Pferden nicht unter den Pflicht-Impfungen aufgelistet, da Deutschland seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut (d.h. Tollwut bei Bodentieren) ist.

Darüber hinaus können Pferde die Tollwut nicht untereinander übertragen und auch eine Übertragung von Pferden auf andere Warmblüter ist nicht möglich. Laut der Ständigen Impfkommission Vet ist es daher ausreichend, nur gefährdete Pferde zu impfen und von einer Populationsimpfung abzusehen. Dazu zählen zum Beispiel Pferde, die in Länder verbracht werden, in denen die Tollwut noch verbreitet ist.

Die Grundimmunisierung gegen Tollwut umfasst eine einmalige Impfung ab dem sechsten Lebensmonat. Die Wiederholungsimpfungen erfolgen in einem Abstand von drei Jahren.

Wann sollte ich mein Pferd impfen lassen?

Zunächst wird eine sogenannte Grundimmunisierung beim Pferd durchgeführt. Diese bewirkt, dass das Pferd eine stabile Immunität gegen den jeweiligen Infektionserreger aufbaut. Im Rahmen der Grundimmunisierung erhält das Pferd jeweils drei Impfungen gegen Tetanus, Pferdeinfluenza (Equines Influenzavirus = EIV) und das Equine Herpesvirus (EHV).

Die StIKo Vet empfiehlt folgenden Impfplan für die Grundimmunisierung beim Pferd:

  • 6. Monat: Tetanus, EIV, EHV
  • 7. bis 7,5. Monat: Tetanus, EIV, EHV
    (d.h. 4 bis 6 Wochen nach Erstimmunisierung)
  • 12. bis 14. Monat: EIV, EHV
  • 19. bis 21. Monat: Tetanus
    (d.h. 12 bis 14 Monate nach Zweitimmunisierung)

Wegen des hohen Durchseuchungsgrads sollte gegen Pferdeinfluenza und das Equine Herpesvirus immer der gesamte Bestand geimpft werden. Ist das Pferd bei seiner ersten Impfung älter als fünf Monate und/oder ist der Impfstatus unbekannt, wird eine zweimalige Impfung aller Komponenten im Abstand von vier bis sechs Wochen durchgeführt.

Impfung von Fohlen

In der Regel werden Fohlen nicht vor einem Alter von fünf bis sechs Monaten erstmalig geimpft, da sie im ersten halben Jahr nach der Geburt ihre Antikörper komplett über die Muttermilch beziehen. Erst danach kann der Körper des Fohlens ausreichend auf eine Impfung reagieren und genügend eigene Antikörper bilden.

Wenn die Mutter jedoch nicht geimpft wurde oder das Fohlen keine Muttermilch erhält, sollte die Impfung schon früher erfolgen: In diesen Fällen ist es ratsam, die Impfungen gegen EIV, Tetanus und EHV bereits ab dem vierten Lebensmonat durchzuführen.

Auch wenn eine geringe Antikörpermenge im Fohlen nachweisbar ist, empfiehlt es sich, in diesem frühen Alter mit den Impfungen zu beginnen. Dadurch lässt sich der Zeitraum, in dem das Fohlen ungeschützt ist, minimieren und gegebenenfalls eine Erstinfektion vermeiden.

Für die weiteren Impfungen der Grundimmunisierung ist der frühere Zeitpunkt der Erstimpfung zu berücksichtigen, das heißt: Die zweite Impfung erfolgt bereits im fünften anstatt im sechsten Lebensmonat und auch die Folgetermine finden jeweils einen Monat früher statt.

Es ist ratsam, sich tierärztlichen Rat über den günstigsten Zeitpunkt für die erste Impfung beraten zu lassen. Generell empfiehlt es sich, die Fohlen im Alter von vier Monaten untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse dienen dann als Basis für das Schema der Grundimmunisierung.

Wiederholungsimpfungen (Booster-Impfungen) beim Pferd

Um die erreichte Immunität nach der Grundimmunisierung aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen (sog. Booster-Impfungen) beim Pferd erforderlich.

Die StIKo Vet gibt folgende Empfehlungen für die Wiederholungsimpfungen:

  • Alle 6 Monate: EHV
  • Alle 6 bis 12 Monate*: EIV
  • Alle 2 bis drei Jahre: Tetanus

* Das Intervall von zwölf Monaten gilt nur für Pferde, die einem geringen Risiko ausgesetzt sind, sich mit Influenzaviren anzustecken. Zudem ist es nur Pferden vorbehalten, die regelmäßig geimpft werden und die nicht in Turnieren oder zum Wanderreiten zum Einsatz kommen.

Zu beachten ist generell, dass die Abstände der Wiederholungsimpfungen von den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers abhängen und somit auch variieren können. Ist das Pferd bei der ersten Impfung bereits erwachsen, gelten die gleichen zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Impfungen wie für Fohlen.

Besondere Impf-Regeln für Zuchtstuten

Zudem gibt es besondere Regeln für Zuchtstuten: Es empfiehlt sich zum Beispiel, eine trächtige Stute gegen das Equine Herpesvirus (EHV) impfen zu lassen, damit ihre Milch zum Schutz des Fohlens später genügend Antikörper gegen dieses Virus enthält. Diese Impfung ist bei Zuchtstuten von besonderer Bedeutung, da man dadurch einer Fehlgeburt vorbeugen kann.

Die StIKo Vet empfiehlt folgendes Impfschema für trächtige Stuten:

  • 4. bis 5. und 8. Monat der Trächtigkeit: EHV-1 (Lebendvakzine)
    oder im 5. und 7. sowie 9. Monat der Trächtigkeit: EHV-1 + 4 (inaktivierte Vakzine)
  • 4. bis 5. Monat und 10. bis 11. Monat der Trächtigkeit: EIV

Für Wiederholungsimpfungen im Verlauf einer Trächtigkeit bei der Stute wird empfohlen, den jeweils gleichen Impfstoff zu verwenden.

Es empfehlen sich jährliche tierärztliche Impfgespräche. Die Tierärztin oder der Tierarzt ermittelt das Infektionsrisiko, dem das jeweilige Pferd ausgesetzt ist und erstellt anhand dessen einen individuellen Impfplan.

Welche Risiken bergen Impfungen beim Pferd?

Die Risiken, die mit der Impfung eines Pferdes einhergehen, sind im Allgemeinen gering. Einen völlig risikofreien Impfstoff gibt es jedoch nicht. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte das zu impfende Pferd gesund sein. Daher erfolgt vor der Impfung eine gründliche tierärztliche Untersuchung.

Häufig reagieren Pferde mit Müdigkeit auf eine Impfung. In manchen Fällen tritt auch erhöhte Körpertemperatur auf. Dabei handelt es sich jedoch um normale Reaktionen des Organismus, die in der Regel schnell und ohne Folgen wieder abklingen.

Zu einem sogenannten Impf-Durchbruch (Ausbruch der Erkrankung trotz Impfung) kommt es bei Pferden nur, wenn für die Impfung ein Lebendimpfstoff verwendet wurde.

Allergische Reaktionen auf einen Inhalt im Impfstoff sind sehr selten. Hat ein Pferd jedoch einmal allergisch darauf reagiert, kann es bei der nächsten Impfung erneut zu Problemen kommen.

Wenn bereits mehrfach Komplikationen nach einer Impfung aufgetreten sind oder das Pferd eine Autoimmunerkrankung hat, ist es gegebenenfalls sinnvoll, das Tier nicht impfen zu lassen. Dies muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden. Die meisten Komplikationen lassen sich durch eine sorgfältige Planung und Impftechnik vermeiden.

Welche Impfungen für das Pferd muss ich bei Reisen ins Ausland beachten?

Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollte das Pferd auch bei Reisen ins Ausland über die empfohlenen Schutz-Impfungen verfügen. Darüber hinaus sind – je nach Reiseziel – gegebenenfalls weitere Impfungen erforderlich.

Erkrankungen wie das West-Nil-Fieber (West-Nil-Virus) zum Beispiel sind, im Gegensatz zu Deutschland, in einigen anderen Ländern weit verbreitet. Dazu gehört unter anderem Afrika und seit 1999 vor allem Nordamerika und Kanada. Auch in Europa (vor allem im Mittelmeer-Raum) wurden Infektionen mit dem West-Nil-Virus nachgewiesen.

Möchten Sie mit Ihrem Pferd ins Ausland verreisen, sollten Sie sich tierärztliche Informationen einholen, ob das Reiseziel vom West-Nil-Fieber oder weiteren Infektionskrankheiten betroffen ist, und das Pferd gegebenenfalls impfen lassen.

Was ist ein Equidenpass?

Ein Equidenpass (auch: Pferdepass) ist ein Dokument zur Identifikation eines Pferdes. Laut eines Beschlusses der Europäischen Union (EU) vom 1. Juli 2000 müssen alle Equiden (Pferde, Esel, Zebras usw.) innerhalb der EU einen solchen Equidenpass besitzen. Zudem ist es seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend, alle Pferde, die einen neuen Equidenpass erhalten, zur Identifikation mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Der Equidenpass gibt unter anderem Auskunft darüber, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Außerdem werden Medikamente, die das Pferd erhalten hat, in den Equidenpass eingetragen. Dies hat den Hintergrund, dass Pferde in der EU hauptsächlich als lebensmittelliefernde Tiere angesehen werden.

Für die Schlachtung bestimmte Pferde dürfen zum Schutz der Verbraucher nicht alle Medikamente einnehmen. Der Equidenpass erlaubt eine Kontrolle der medikamentösen Belastung eines Schlachtpferdes und muss daher bei jeder Schlachtung vorliegen. Darüber hinaus ist der Equidenausweis bei jedem Transport des Pferdes mitzuführen, auch auf dem Weg zur tierärztlichen Praxis oder Klinik.

Bei Turnierpferden dient der Equidenpass zudem als Nachweis der für die Teilnahme erforderlichen Impfungen. Seit der Einführung des Equidenpasses besteht für alle Pferde, die in Deutschland an Turnieren teilnehmen, eine Impfpflicht gegen die Pferdeinfluenza. Ohne eine gültige Influenza-Impfung und die entsprechende Eintragung im Equidenpass ist das jeweilige Pferd nicht startberechtigt.

Die Impfungen gegen Pferdeinfluenza müssen gemäß der Bestimmungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erfolgen. Der Equidenpass ist zum Turnier mitzubringen und wird dort von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft. Neben der Influenza-Impfung werden auch die weiteren Impfungen des Pferdes in den Equidenpass eingetragen.

Ausgestellt wird der Equidenpass von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie den zuständigen Zuchtverbänden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Thema im Internet:

  • Die Webseite www.pferd-aktuell.de der Deutschen Reiterlichen Vereinigung bietet umfangreiche Informationen rund um die Themen Sport und Zucht in Verbindung mit Pferden an. Die Durchführungsbestimmungen der  Impfungen gegen Pferdeinfluenza bei Turnierpferden sind in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) festgelegt. Aktuelle Informationen zur LPO finden Sie hier: Regelwerke – Leistungs-Prüfungs-Ordnung.
  • Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, können Sie den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts entnehmen. Der folgende Link führt Sie direkt auf die entsprechende Unterseite “Pferdeimpfstoffe”: www.pei.de.

Autorin: Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Dr. med. vet. Philipp A. Zimmermann, Pascale Huber (Tierärztin)
Datum der letzten Aktualisierung: Juni 2022
Quellen:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. / Fédération Equestre Nationale (FN): www.pferd-aktuell.de (Abruf: Juni 2022)
Ständige Impfkommission Vet. am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Leitlinie zur Impfung von Pferden. (Stand: 02/2019)

Dietz, O. et al.: Handbuch Pferdepraxis. 4. Auflage 2016,  Enke Verlag