Impfungen beim Hund

Impfungen beim Hund

Eine Impfung ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, um einen Hund vor Infektionskrankheiten zu schützen. Diese Impfungen gibt es.
Impfung. Foto: Pixabay.com
Impfungen schützen den Hund vor Infektionskrankheiten. Foto: Pixabay.com

Welche Impfungen beim Hund gibt es?

Eine Impfung ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, um einen Hund vor Infektionskrankheiten zu schützen.

Es lassen sich zwei Formen von Impfungen beim Hund unterscheiden: die aktive und die passive Immunisierung.

 • Aktive Immunisierung:

Bei der aktiven Immunisierung erhält der Hund abgeschwächte, abgetötete oder in Bruchstücke gespaltene nicht infektiöse Antigene, die sein Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anregen. Ziel der aktiven Immunisierung ist ein spezifischer, langfristiger Schutz (Immunität) gegen Infektionserreger. Der Nachteil bei dieser Form der Impfung ist, dass der Körper des Hundes für die Bildung der Antikörper einige Tage bis Wochen benötigt.

 • Passive Immunisierung:

Bei der passiven Immunisierung bekommt der Hund ein Immunserum, in dem die benötigten Antikörper bereits enthalten sind. Der Impfstoff schützt daher bereits unmittelbar nach der Verabreichung. Da die Antikörper jedoch körperfremd sind, baut der Organismus sie wieder ab. Eine passive Immunisierung schützt den Hund daher nur kurzfristig.

Pflicht-Impfungen (Core-Impfungen)

Es gibt bestimmte Erreger beziehungsweise Krankheiten, gegen die alle Tiere einer Spezies zu jedem Zeitpunkt geschützt sein sollten. Diese Impfungen bezeichnet man als Core-Impfungen oder Pflicht-Impfungen.

Dazu zählen bei Hunden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten:

Diese Erkrankungen sind entweder für den Hund selbst lebensgefährlich oder können auf den Menschen übertragen werden, wie zum Beispiel die Leptospirose. Daher sind Core-Impfungen beim Hund dringend erforderlich.

Wahl-Impfungen (Non-Core-Impfungen)

Bei den Non-Core-Impfungen hingegen handelt es sich um Wahl-Impfungen, die nicht zwangsläufig bei allen Hunden durchgeführt werden müssen. Diese Impfungen kommen nur unter besonderen Umständen zum Einsatz, zum Beispiel dann, wenn bei dem jeweiligen Hund ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Als Wahl-Impfstoffe stehen Impfstoffe gegen die Erreger folgender Krankheiten zur Verfügung:

Aufgrund der guten Impfrate der letzten Jahre zählt die Impfung gegen die ansteckende Leberentzündung (HCC) zwar nicht mehr zu den Core-Impfungen, allerdings sind viele Impfstoffe gegen Staupe und Parvovirose nur in Kombination mit der Komponente gegen HCC verfügbar, sodass es verbreitet ist dagegen zu impfen.

Zudem gelten folgende Non-Core-Impfstoffe nur noch in Ausnahmesituationen als empfehlenswert:

  • Canine Herpes-Virus-Infektion („Welpensterben“; Erreger: Canines Herpesvirus)
  • Leishmaniose (Erreger: Leishmania infantum)
  • Lyme-Borreliose (Erreger: Borrelia burgdorferi sensu stricto)
  • Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie (Pilzerkrankungen beim Hund)

Wann sollte ich meinen Hund impfen lassen?

Zunächst erhält der Hund eine sogenannte Grundimmunisierung. Diese bewirkt, dass der Hund eine stabile Immunität gegen die Erreger aufbaut, auf die der Impfstoff abzielt. Dazu erhält der Hund mehrere Impfungen im jeweiligen Abstand von etwa vier Wochen und eine weitere etwa zwölf Monate später.

Zur Grundimmunisierung gehören alle Impfungen, die bis zum zweiten Lebensjahr des Hundes zum Einsatz kommen. Die Ständige Impfkommission Vet (StIKo Vet) gibt folgende Impfempfehlungen:

  •  8. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe, Leptospirose
  • 12. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe, Leptospirose
  • 16. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe
  • 15. Lebensmonat: Parvovirose, Staupe, Leptospirose

Ab einem Alter von 16 Wochen reicht in der Regel eine einmalige Impfung (mit einem Lebendimpfstoff), beziehungsweise zwei Impfungen (bei einem inaktivierten Impfstoff) im Abstand von drei bis vier Wochen sowie eine weitere Impfung nach einem Jahr als Grundimmunisierung aus.

Je nach Hersteller ist eine Wiederholungsimpfung gegen Parvovirose und Staupe von bis zu alle drei Jahre erforderlich.

Es empfiehlt sich, die Impfung gegen Leptospirose jährlich zu wiederholen.

Ob und zu welchem Zeitpunkt weitere Impfungen (Wahl-Impfungen) erforderlich sind, hängt davon ab, wie gefährdet der Hund ist. Es ist empfehlenswert, sich bei einem jährlichen Routine-Check-up tierärztlich zum Thema Impfungen beraten zu lassen. Dabei lässt sich das individuelle Infektionsrisiko des Hundes einschätzen und ein entsprechender Impfplan erstellen. Generell gilt: Insgesamt sollten mehr Hunde geimpft werden, der einzelne Hund jeweils so oft wie nötig.

Welche Risiken bergen Impfungen beim Hund?

Die Risiken, die mit der Impfung eines Hundes einhergehen, sind gering. Einen völlig risikofreien Impfstoff gibt es jedoch nicht. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte der zu impfende Hund gesund sein. Um dies sicherzustellen, erfolgt vor der Impfung eine tierärztliche Untersuchung.

Nach einer Impfung können Impfreaktionen wie Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle auftreten. Einige Hunde fressen auch weniger und leiden unter erhöhter Körpertemperatur und Abgeschlagenheit. Dabei handelt es sich jedoch um normale Reaktionen des Organismus, die in der Regel schnell und ohne Folgen wieder abklingen.

Komplikationen wie allergische Reaktionen kommen nach einer Impfung nur selten vor. In seltenen Fällen führt die Impfung dazu, dass eine bereits bestehende Erkrankung, die vor der Impfung noch keine Symptome beim Hund hervorgerufen hat, zum Ausbruch kommt.

Sehr selten erkrankt der Hund trotz der Impfung an der Infektionskrankheit, gegen die er geimpft wurde. Die meisten Komplikationen lassen sich durch eine sorgfältige Planung und Impftechnik vermeiden. Der Nutzen der empfohlenen Impfungen für den Hund ist insgesamt deutlich größer als die Risiken.

Welche Impfungen für den Hund muss ich bei Reisen ins Ausland beachten?

Über welche Impfungen der Hund für Reisen ins Ausland verfügen muss, ist in der EU-Verordnung 576/2013 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren gesetzlich festgelegt. Ziel dieser Verordnung ist ein besserer Schutz vor Tollwut, da diese Erkrankung für Tiere und Menschen tödlich ist.

Die Regeln sind weitgehend einheitlich: Für Reisen innerhalb der EU ist der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Tollwut notwendig. Für die Erstimpfung muss der Welpe mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt wurde.

Nach der Erstimmunisierung sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen erforderlich. Sowohl für die Erstimmunisierungen als auch für die Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für den Zeitraum, den der Impfstoff-Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Weitere Impfungen und Tollwut-Bestimmungen werden in der Regel nicht gefordert.

Wichtig: Seit Januar 2021 sind Heimtierausweise, die in Großbritannien ausgestellt wurden (wenn der Tierhalter oder die Tierhalterin den Wohnsitz in Großbritannien hat), nicht mehr gültig!

Impfungen für Reisen in Drittländer

Für die Einreise in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. Es ist ebenfalls eine Tollwut-Impfung erforderlich. In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer vermerkt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer. Sie sind in Anhang II Teil 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführt, unter anderem die Schweiz, Island, Norwegen, Australien, Neuseeland, USA, Kanada sowie Jamaika.

In allen Drittländern, die nicht in den Listen zur EU-Verordnung aufgeführt sind, ist die Tollwut-Situation nicht geklärt oder bedenklich. Hier gelten spezielle Anforderungen, die sich in bestimmten Punkten von denen in der EU unterscheiden. In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem Hund in solche Länder (z.B. Urlaubsländer wie Tunesien, Ägypten, Marokko, Türkei, und Thailand) einzureisen, die Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch aufwendiger.

Neben einer gültigen Tollwut-Impfung muss vor der Einreise in die EU unter anderem eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor durchgeführt werden. Es ist daher ratsam, keine zugelaufenen Hunde aus diesen Ländern mit nach Deutschland zu nehmen.

Vorschriften für Reisen

Neben den Tollwut-Bestimmungen gelten für Reisen innerhalb der EU folgende Vorschriften: ein gültiger EU-Heimtierausweis und ein elektronischer Mikrochip (außer Tiere, die vor 2011 mit einer Registriernummer tätowiert wurden). Bei Einreise aus Nicht-EU-Land in die EU ist zudem eine EU-Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die nicht länger als zehn Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf.

In einigen Ländern weitere Regeln bezüglich der Ein- und Ausreise. Dazu gehören unter anderem Leinenzwang, ein Einfuhrverbot bestimmter Hunderassen und Auflagen zur Parasiten-Behandlung (z.B. gegen Bandwürmer und Zecken). Einzelne Länder fordern auch weitere Impfungen.

Es ist ratsam, sich vor der Reise ins Ausland rechtzeitig über die jeweiligen Länderbestimmungen zu informieren. Genauere Auskünfte zu den Bestimmungen erteilen tierärztliche Praxen und Kliniken, das lokale Veterinäramt und die Botschaft des Reiselands.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich über verbreitete Krankheiten im Zielland zu erkundigen und den Hund gegebenenfalls dagegen impfen zu lassen und/oder andere Vorkehrungen zu treffen. Typische Reisekrankheiten beim Hund sind die Hunde-Malaria (Babesiose), die Leishmaniose und der Herzwurm-Befall (Dirofilariose).

Was ist ein EU-Impfpass für Hunde?

Für Reisen in EU-Länder benötigt der Hund seit dem Jahr 2004 den blauen Europäischen Heimtierausweis (EU-Impfpass). Darin sind, neben den Angaben über das Tier und den Besitzer, auch Impfungen und Gesundheitsbescheinigungen aufgelistet.

Um den EU-Heimtierausweis eindeutig zuordnen zu können, muss der Hund mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Für neu gekennzeichnete Hunde ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend. Die Nummer des Mikrochips beziehungsweise der Tätowierung ist im EU-Heimtierausweis vermerkt.

Darüber hinaus ist es für Reisen in andere Mitgliedstaaten der EU zwingend erforderlich, dass in dem Ausweis der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten ist.

Weitere Impfungen sind in der Regel nicht vorgeschrieben, können aber zusätzlich in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Der Ausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Ausgestellt wird er von niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten. Diese benötigen dazu jedoch eine Ermächtigung der zuständigen Behörden.

Die Ausstellung des blauen EU-Heimtierausweises ist nur dann erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland verreisen möchten. Bleibt der Hund stets in Deutschland, werden die Impfungen in den normalen, gelben Impfpass eingetragen.

Weiterführende Informationen

 Informationen zum Thema im Internet:

  • Die Internetseiten des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) bieten aktuelle Informationen zum Thema “Reisen mit Heimtieren ins Ausland” bzw. den Bestimmungen zur Tollwut-Impfung an.
  • Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, können Sie den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts entnehmen. Der folgende Link führt Sie direkt auf die entsprechende Unterseite “Hundeimpfstoffe”: www.pei.de.

Autorin: Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Dr. med. vet. Philipp A. Zimmermann, Pascale Huber (Tierärztin)
Datum der letzten Aktualisierung: August 2022
Quellen:
Ständige Impfkommission Vet. am Friedrich-Loeffler-Institut : Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Stand: 01/2021)
Kohn, B. Schwarz, G.: Praktikum der Hundeklinik. Enke Verlag 2018
Wilczek C. et al.: MemoVet: Praxis-Leitfaden Tiermedizin. Schattauer 2011
Nelson R.W. et al.: Innere Medizin der Kleintiere. Urban & Fischer 2010