Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung USA, Türkei und Schweiz (ausgewählte Drittländer)

Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung USA, Türkei und Schweiz (ausgewählte Drittländer)

Welche Regeln gelten hier?

Für die Reise innerhalb von Europa gelten für Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Was diese genau beinhaltet erfahren Sie in unserem Leitartikel Einreisebestimmungen für den Hund. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU noch weitere Einreisebestimmungen für Hunde.

So sind eventuell weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich.

Für die Einreise in ein Drittland gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer.

In allen nicht gelisteten Drittländern ist der Tollwut-Status ungeklärt oder bedenklich. Hier gelten besondere Anforderungen, die sich in einigen Aspekten von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und Thailand.

In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem Hund in diese Länder einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die Wiedereinreise nach Deutschland aufwändiger ist! So muss mindestens drei Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in die EU beziehungsweise nach Deutschland zum Beispiel eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Test) in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgt sein.

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund für die Länder USA, Türkei und Schweiz.

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Einreise mit Hund – Schweiz

  • Haustiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Falls nicht anders im Heimtierausweis eingetragen, darf die Impfung nicht länger als ein Jahr vor der Einreise zurückliegen (der Heimtierausweis ist mitzuführen).
  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz ist verboten. Bei Urlaubsaufenthalten (Kurzaufenthalten) werden jedoch Ausnahmen gemacht. In diesem Fall entscheidet der Zoll, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.
  • Das Tier muss bei Überfahrt über die Grenze beim Zoll gemeldet werden.
  • Pflicht ist eine gültige Tollwut-Impfung (mindestens 21 Tage alt).
  • Weiterführende Informationen unter: www.ezv.admin.ch sowie www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Reiseinformationen/Reisen
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Einreise mit Hund – USA

  • Für alle Tiere, die in die USA eingeführt werden, muss eine gesundheitliche Bescheinigung vorliegen, dass sie an keiner auf den Menschen übertragbaren Krankheit (Zoonose) leiden.
  • Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA gegen Tollwut geimpft worden sein (ausgenommen davon sind Hunde, die jünger als drei Monate sind sowie Hunde, die sechs Monate oder länger in Gebieten waren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zum tollwutfreien Gebiet erklärt wurden).
  • Sie müssen einen Heimtierausweis mit sich führen, aus dem das Geburtsdatum, die genaue Beschreibung des Hundes sowie das Datum der letzten Tollwut-Impfung hervorgehen. Die Impfung muss von einer Tierarzt oder von einer Tierärztin bescheinigt worden sein. Wenn nicht anders vom Tierarzt oder von der Tierärztin angegeben, darf die Impfung nicht länger als zwölf Monate vor der Einreise zurückliegen.
  • Für den Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa gelten gesonderte Einreisebestimmungen:
  • Hunde, die dort eingeführt werden, unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne. Auch Katzen benötigen eine gesundheitliche Bescheinigung und werden vor Ort untersucht.
  • Das Tier muss mindestens sechs Monate alt sein.
  • Falls sich das Tier in einer schlechten Verfassung befindet, fallen eventuell weitere Untersuchungen auf Kosten des Tierbesitzers oder der Tierbesitzerin an.
  • Weiterführende Informationen unter: wwwnc.cdc.gov/travel/page/pets sowie www.aphis.usda.gov/aphis/home/
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Einreise mit Hund – Türkei

  • Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, StaupeHepatitisLeptospirose und Tollwut geimpft worden sein (Katzen dagegen nur gegen Tollwut). Sämtliche Impfungen müssen im Impfausweis des Tieres eingetragen sein. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Herstellerangaben beziehungsweise nach den Angaben des Tierarztes oder der Tierärztin.
  • Mindestens 30 Tage nach der Impfung und 90 Tage vor der Einreise in die Türkei müssen Sie einen Tollwut-Titer-Test in einem EU-zugelassenen Labor beim Hund durchführen lassen. Ansonsten kann eine bis zu 90 Tage dauernde Quarantäne verhängt werden.
  • Mindestens 10 Tage vor der Einreise muss ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis für den Hund ausgestellt werden. Dieses legen Sie bei der Einreise dem Zoll vor.
  • Es dürfen nur zwei Hund eingeführt werden.
  • Weiterführende Informationen unter: berlin.emb.mfa.gov.tr/ConsularServices.aspx sowie https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.


Weiterführende Informationen

Unabhängig davon. ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten es ratsam ist, Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen zu lassen, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)

Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: März 2022)
Stiko Vet: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf (Abruf: März 2022)