Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung für Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, England und Zypern
Was ist zur Einreise nötig?
Für die Reise innerhalb von Europa gelten für Hunde Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Was diese genau beinhaltet, erfahren Sie in unserem Leitartikel Einreisebestimmungen für den Hund. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU weitere Einreisebestimmungen für Hunde.
So sind unter Umständen weitere Untersuchungen undGesundheitszeugnisse erforderlich. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund für die Länder Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, England und Zypern.
Seit dem 1. Januar 2012 sind in Schweden kein Tollwut-Antikörper-Nachweis und keine Entwurmung mehr erforderlich. Eine gültige Tollwut-Impfung und eine Kennzeichnung (Mikrochip) sind Pflicht, d.h. Welpen unter 15 Wochen ohne, beziehungsweise mit nicht ausreichendem Tollwut-Impfschutz dürfen nicht einreisen. Die Entwurmung wird jedoch weiterhin empfohlen. Auch die Pflicht zur Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe wurde aufgehoben; diese werden jedoch ebenfalls weiterhin empfohlen.
Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Ausnahme: Blindenführhunde)
Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwut-Impfung erhalten haben, aber noch keinen vollständigen Impschutz haben, der erst nach 21 Tagen erreicht ist, benötigen zusätzlich zum Pet-Pass und zum Mikrochip eine Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes oder einer Tierärztin, die bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung). Die Einreise wird auch gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird und alle anderen Einreisebedinungen erfüllt werden.
Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Ausnahme: Blindenführhunde)
Jungtiere bis zu 12 Wochen dürfen nicht gegen Tollwut geimpft sein. Es bedarf zusätzlich einer Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes oder einer Tierärztin, die bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung), ohne Kontakt zu wild lebenden Tieren. Die Einreise wird auch gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird und alle anderen Einreisebedinungen erfüllt werden. Das Muttertier muss vor der Geburt des Welpen nachweislich eine gültige Tollwut-Impfung erhalten haben.
Einreise mit Hund – England (Vereinigtes Königreich)
EU-Einreisebestimmung (Änderungen nach EU-Austritt möglich)
Gültige Tollwut-Impfung (mindestens 21 Tage alt)
Einreise nur auf genehmigten Routen
Verbot der Einreise von Welpen unter 15 Wochen ohne, beziehungsweise mit nicht ausreichendem Tollwut-Impfschutz
Hunde müssen 24 bis 120 Stunden (d.h. einen Tag bis fünf Tage) vor der Einreise (Ankunftszeit) in das Vereinigte Königreich gegen Bandwürmer behandelt worden sein, außer der Hund reist direkt aus England, Irland, Norwegen oder Malta ein. Die Details zur Entwurmung müssen im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Hunde dürfen sich in den sechs Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder aufgehalten haben.
Bis zu vier Monate Quarantäne beziehungsweise verwehrte Einreise bei nicht lesbarem Mikrochip möglich
Keine Einreise für alle mit dem Pitbull-Terrier vergleichbaren Hundetypen sowie Hundetypen von Tosa Inu, der Argentinischen Dogge und der brasilianischen Dogge (man spricht in England von Hundetypen, da diese Hunde nicht als Rasse zugelassen sind). Die Hundetypen werden anhand der
äußerlichen Merkmale eingeschätzt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund zu einem dieser Typen gehört, verreisen Sie besser nicht mit ihm in das Vereinigte Königreich.
Verbot der Einreise von Welpen unter 15 Wochen ohne, beziehungsweise mit nicht ausreichendem Tollwut-Impfschutz
Einreise von Tieren nur über bestimmte Grenzübergangsstellen
Bitte beachten: Mindestens 48 Stunden vor der Ankunft des Tieres in Zypern ist das Veterinäramt unter Angabe von Ankunftsdatum, Flugverbindung und Name des Tierhalters oder der Tierhalterin unter einer der folgenden Kontaktadressen durchzugeben:
Folgende Hunderassen dürfen, ungeachtet ihrer Herkunft, nicht nach Zypern einreisen:
American Pit Bull Terrier oder Pit Bull Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff
Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.
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Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten es ratsam ist, Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen zu lassen, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:
Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin Datum der letzten Aktualisierung: März 2022 Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022) Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022) Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: März 2022)
Stiko Vet: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf (Abruf: März 2022)