Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung für Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland und Kroatien

Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung für Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland und Kroatien

Diese Regeln sind bei der Reise zu beachten.

Für die Reise innerhalb von Europa gelten für Hunde Einreisebestimmungen nach der nach der EU-Verordnung 567 / 2013. Was diese genau beinhaltet, erfahren Sie in unserem Leitartikel Einreisebestimmungen für den Hund. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU weitere Einreisebestimmungen für Hunde.

So sind eventuell weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund für die Länder Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland und Irland.

vet_flagge_belgien

Einreise mit Hund – Belgien

vet_flagge_bulgarien

Einreise mit Hund – Bulgarien

vet_flagge_deutschland

Einreise mit Hund – Deutschland

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Es gilt ein Einfuhrverbot für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind (sog. Listenhunde). Dazu gehören folgende Rassen beziehungsweise Kreuzungen mit diesen Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (davon ausgeschlossen sind Hunde, die in Deutschland gemeldet sind und nur kurz im Ausland waren, sofern der Tierbesitzer oder die Tierbesitzerin eine Haltungserlaubnis hat).
  • Weiterführende Informationen unter: www.zoll.de
 vet_flagge_estland

Einreise mit Hund – Estland

vet_flagge_finnland

Einreise mit Hund – Finnland

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde müssen vor der Einreise nach Finnland gegen Bandwürmer (Echinococcus) behandelt werden (dies gilt nur für Hunde, für Katzen ist keine Behandlung mehr erforderlich). Die Behandlung muss einen Tag bis fünf Tage vor der Ankunft in Finnland erfolgt sein. Zum Einsatz kommen zum Beispiel Wurmmittel mit den Wirkstoffen Praziquantel oder Epsiprantel. Die Details zur Behandlung trägt ein Tierarzt oder eine Tierärztin in den EU-Heimtierausweis ein.
  • Weiterführende Informationen unter: www.evira.fis sowie https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/finnland/
vet_flagge_frankreich

Einreise mit Hund – Frankreich

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Die Einreise mit Listenhunden (“Kampfhunden”) der Kategorie 1 nach Frankreich ist verboten. Dazu gehören alle Hunde, die aufgrund ihrer äußeren Merkmale vergleichbar sind mit den Hunderassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein Pitbulls genannt), Mastiff (Boerbulls) oder Tosa Inu, und die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
  • Die Einreise von Hunden der Kategorie 1 ist nur dann erlaubt, wenn die jeweilige Rasse in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
  • Gültige Tollwut-Impfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Bei einer Einreise aus Deutschland ist keine Sondergenehmigung bei mehr als fünf Hunden erforderlich.
  • Weiterführende Informationen unter: www.ambafrance-de.org/Haustiere-Einreisebestimmungen
vet_flagge_griechenland

Einreise mit Hund – Griechenland

Einreise mit Hund – Irland

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde müssen 24 bis 120 Stunden (d.h. einen Tag bis fünf Tage) vor der Einreise (Ankunftszeit) nach Irland gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Details müssen im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
  • Manche Fluggesellschaften fordern für die Einreise des Hundes ein Gesundheitszeugnis.
  • Der Hund muss zudem mindestens 15 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sein.
  • Weiterführende Informationen unter: https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/irland/
vet_flagge_kroatien

Einreise mit Hund – Kroatien

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Haustiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, einen internationalen Heimtierausweis (EU-Heimtierpass) oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sein, dabei darf die Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Bei allen Tieren ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis, welches von einem Tierarzt oder einer Tierärztin ausgestellt wurde, stets mitzuführen.
  • Nicht nach Kroatien einreisen oder durchreisen dürfen Pitbull Terrier sowie alle Hunderassen vom Typ Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniatur Bullterrier), wenn sie nicht bei einem offiziellen Zuchtverband registriert sind.
  • Hunde vom Typ Pitbull mit FCI-Papieren dürfen einreisen. Man braucht kein gesondertes Gesundheitszertifikat, jedoch sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
  • Welpen unter 15 Wochen dürfen nicht einreisen.
  • Es dürfen maximal fünf Hunde einreisen.
  • Weiterführende Informationen unter:  www.veterinarstvo.hr sowie https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/kroatien/

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.

Weiterführende Informationen

Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten es ratsam ist, Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen zu lassen, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: März 2022)
Stiko Vet: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf (Abruf: März 2022)