Einreisebestimmung – Einreise nach Spanien mit Hund

Einreisebestimmung – Einreise nach Spanien mit Hund

Sie möchten mit Ihrem Hund verreisen? Beachten Sie diese Länder-Regeln in Spanien, zum Beispiel zur Tollwut-Impfung.
Die Flagge von Spanien
Die Flagge von Spanien. Foto: vetproduction.de

Was muss ich bei einer Reise nach Spanien beachten?

Viele Urlauberinnen und Urlauber fragen sich: Was braucht mein Hund für die Einreise nach Spanien? Für die Reise innerhalb Europas gelten für den Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU, zu denen auch Spanien zählt, weitere Einreisebestimmungen für Hunde. So sind unter Umständen weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich.

Die Tiere müssen in Begleitung ihrer Halterin, ihres Halters oder einer Vertretung reisen, ordnungsgemäß identifiziert sein, und das Gesundheitszertifikat muss den Wortlaut auch auf Spanisch umfassen. In den meisten Fällen muss das Haustier mit einer lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip identifiziert sein.

Kann ich meinen Hund mit nach Spanien nehmen?

Viele Urlauberinnen und Urlauber fragen sich, ob ein Urlaub mit Hund in Spanien möglich ist. Die Antwortet lautet: Grundsätzlich ja, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Im Folgenden finden Sie deshalb weiterführende Informationen zur Einreise nach Spanien mit dem Hund.

Welche Impfungen sind erforderlich, wenn man einen Hund mit nach Spanien nehmen möchte?

Bei einer Reise mit Hund nach Spanien sind hauptsächlich die EU-Einreisebestimmungen zu beachten. Wenn Sie mit dem Hund nach Spanien reisen, ist daher – wie in allen anderen EU-Ländern – eine gültige Tollwut-Impfung notwendig (dies gilt auch für Katzen und Frettchen).

Wie lange eine Impfung gültig ist, richtet sich in der Regel nach den Angaben des Impfstoff-Herstellers.

Was passiert, wenn mein Hund keine Tollwutimpfung hat?

Welpen unter 15 Monaten ohne, beziehungsweise mit nicht ausreichendem Tollwut-Impfschutz dürfen nicht einreisen.

Für eine eindeutige Identifizierung für die Einreise mit dem Hund nach Spanien ist auch ein Mikrochip notwendig, wenn das Tier erstmalig nach Juli 2011 registriert wurde. Für früher registrierte Hunde ist auch eine Tätowierung zulässig.

Sowohl die Tollwut-Impfung als auch die Chip-Nummer müssen für die Einreise mit dem Hund nach Spanien in einem EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnungsnummer festgehalten sein. Dieser darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin ausgestellt werden.

Besteht in Spanien eine Maulkorbpflicht?

Besondere Bestimmungen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht unterliegen den kommunalen Bestimmungen.

Welche Hunde dürfen nicht nach Spanien?

Es besteht kein grundsätzliches Einreiseverbot für potenziell gefährlich eingestufte Rassen (sog. Listenhunde wie Pit Bull Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Akita-Inu). Jedoch bestehen möglicherweise lokale Bestimmungen für das Führen dieser Rassen. Bei einer Einreise nach Mallorca beispielsweise informieren Sie sich am besten über die dort geltenden Verordnungen.

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen  kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.

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Weiterführende Informationen

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: Dezember 2022

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)

Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus in Spanien: https://www.spain.info/de/reisetipps/haustiere/ (Abruf: März 2022)