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Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer an die Stadt, in der er gemeldet ist, zahlen. Die Hundesteuer wird mittlerweile flächendeckend in ganz Deutschland erhoben. Die Gesetzgebungen der einzelnen Städte unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Da ist es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Dem Hundehalter stellen sich viele Fragen:
Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch den Behördendschungel und haben die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer für Sie zusammengefasst.
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Entgegen der häufig verbreiteten Meinung, dient die Hundesteuer weniger der Reinigung der Straßen oder dem Aufstellen von Hundetüten-Spendern. Vielmehr sollen die Gelder den Bürgern der Stadt zugutekommen. Sie werden also eher für ordnungspolitische Ziele eingesetzt. Des Weiteren soll die Anzahl der Hunde in einer Stadt durch die Hundesteuer kontrolliert und begrenzt werden.
Alle Hunde, die zur persönlichen Zwecken gehalten werden, sind steuerpflichtig. Zahlen müssen in diesem Fall die jeweiligen Hundehalter. Halten mehrere Personen in einem Haushalt ein oder mehrere Hunde, so sind sie die Gesamtschuldner. Das heißt, alle sind für die rechtzeitige Zahlung der Hundesteuer verantwortlich.
Die Hundesteuer ist ortsbezogen, informieren Sie sich daher im Bezirksamt Ihres Wohnorts über die dort geltenden Regelungen und Steuerpflichten.
Die Hundesteuer wird in der Regel jährlich oder halbjährlich erhoben. Die Kosten belaufen sich, je nach Stadt, auf etwa 90 bis 150 Euro pro Jahr. Für den zu zahlenden Betrag gilt die Gesetzgebung der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Für einen zweiten oder auch dritten Hund müssen Sie in den meisten Fällen einen höheren Betrag zahlen.
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Beispiele für die jährliche Hundesteuer im Jahr 2017:
Die Größe des Hundes ist für die Hundesteuer nicht relevant. Jedoch sind die Gebühren für als gefährlich eingestufte Hunde („Kampfhunde“) wie Pit-Bulls oder Amercian-Staffordshire-Terrier um einiges höher. Hier kann die Haltung eines Hundes unter Umständen über 1000 Euro im Jahr kosten.
Häufig müssen Halter ihren Hund zwei oder vier Wochen nach Erhalt des Tieres anmelden. Auch hier sind die Vorgaben unterschiedlich. Um keine Frist zu verpassen, informieren Sie sich bereits vor dem Hundekauf über die genauen Bestimmungen in Ihrer Stadt.
Bei der Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie unter anderem auch Ihre Adresse angeben. Deshalb sind Umzüge ebenfalls meldepflichtig. Auch der Verlust des Hundes, sei es durch die Abgabe des Tieres in ein Tierheim oder das Ableben, muss dem Steueramt gemeldet werden.
In den meisten Fällen verfügen die offiziellen Webseiten der Städte über Formulare zur Hundesteuer, die online ausgefüllt oder ausgedruckt werden können. Sie können Ihren Hund aber auch persönlich, telefonisch oder per Fax anmelden. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie beim städtischen Kassen- und Steueramt, beim Ordnungsamt oder bei der Fachdienststelle für Hundehaltung.
Die Anmeldung Ihres Hundes ist kostenfrei und erfolgt über ein Anmeldeformular, welches unter anderem folgende Angaben erfordert:
Falls Sie eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen, muss gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe oder ein Schwerbehindertenausweis beigefügt werden. Je nachdem, welchen Hund Sie halten, können noch weitere Nachweise, wie der Sachkundenachweis oder eine Haltungserlaubnis erforderlich sein.
Von der Hundesteuer befreit sind Blindenhunde und Rettungshunde sowie Hunde im Tierheim. In einigen Städten gibt es für Rentner und Sozialhilfeempfänger Vergünstigungen, wobei die Steuer beispielsweise auf 60 Euro im Jahr herabgesetzt wird. Eine Vergünstigung können Sie gegebenenfalls bei der Anmeldung Ihres Hundes beantragen.
Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden und keine Hundesteuer zahlen, gilt dies als eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall können von der Stadt Bußgelder erhoben werden − in extremen Ausnahmefällen sogar Haftstrafen.
Nach einer erfolgreichen Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine kostenlose Hundesteuermarke mit einer individuellen Kennnummer. Diese Marke muss der Hund beim Rausgehen immer sichtbar tragen. Die Marke ist nicht auf andere Hunde übertragbar. Falls Sie die Marke einmal verlieren oder sie beschädigt wird, sendet Ihnen das Steueramt kostenlos eine neue Marke zu.
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Autor: Klaudia Fernowka, B.A.
Datum der letzten Aktualisierung: Januar 2018
Quellen:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.: Hundesteuer: Wo das Herrchen tief in die Tasche greift. www.steuerzahler-nrw.de/Hundesteuer-Wo-das-Herrchen-tief-in-die-Tasche-greift/42545c51104i1p138/index.html (Abruf: 01/2018)
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.: Hundesteuervergleich 2017. https://www.steuerzahler-nrw.de/Hundesteuervergleich-2017/83507c95187i1p169/index.html (Abruf: 01/2018)
Offizielle Internetseite der Stadt Köln: Hundesteuer. www.stadt-koeln.de/1/stadtfinanzen/07370/ (Abruf: 01/2018)
Offizielles Hauptstadtportal: Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung. http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.8848.php#5 (Abruf: 01/2018)
Offizielles Stadtportal München: Hundesteuer. www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Stadtkaemmerei/Gemeindesteuern/Hundesteuer.html (Abruf: 01/2018)
Offizielles Stadtportal Hamburg: Merkblatt zur Hundesteuer. www.hamburg.de/contentblob/825528/data/hust-41.pdf (Abruf: 01/2018)
Offizielles Stadtportal Stuttgart: Hundesteuer: www.stuttgart.de/item/show/17435 (Abruf: 01/2018)
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