Es ist schnell passiert: Ihr Hund beißt dem ungeliebten Postboten ins Bein, zerkaut im Hotelzimmer die antiken Tischbeine oder bringt im aufgeregten Spiel den teuren Flatscreen im Wohnzimmer der Schwiegermutter zu Fall.
Dies muss kein Grund sein, in Panik auszubrechen – solange Sie daran gedacht haben, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jede Tierhalterin und jeder Tierhalter für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die sein Tier verursacht. Während diese Schäden teilweise von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, wenn eine Katze oder ein Kleintier sie verursacht, gilt dies nicht für Hunde und Pferde – diese müssen Sie separat versichern.
In einzelnen Bundesländern (z.B. Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht, in anderen wird sie nur für sogenannte Kampfhunde oder Listenhunde verlangt (z.B. Rheinland-Pfalz). In Nordrhein-Westfalen muss jede Besitzerin und jeder Besitzer eines größeren Hundes (über 40 cm Schulterhöhe bzw. über 20 kg) eine Versicherung nachweisen.
Allgemein ist jedoch für jeden Hund eine Hundehaftpflicht sinnvoll: Auch der wohlerzogenste Vierbeiner kann einmal aus Schreck auf die Straße laufen und einen Autounfall verursachen – im schlimmsten Fall einen, der mit Behandlungskosten, Verdienstausfällen und Sachschäden in die Millionen geht.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht?
Eine Hundehaftpflichtversicherung bezahlt Fremdschäden, die unbeabsichtigt entstanden sind. Wenn Ihr Hund etwa Ihre eigenen Möbel kaputt macht oder Sie verletzt, wird das nicht über die Versicherung abgedeckt.
In den meisten Fällen zahlt die Hundehaftpflicht auch, wenn Sie sich einmal nicht genau an bestimmte Vorschriften (wie Leinenpflicht) halten oder Ihre Haustür mal einen Moment offen steht. Im Einzelfall prüft die Versicherungsgesellschaft jedoch nach, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht.
Worin unterscheiden sich verschiedene Hundehaftpflichtversicherungen?
Im Gegensatz zur Hundekrankenversicherung gibt es für die Hundehaftpflicht eine nahezu unüberschaubare Anzahl an Anbietern, zwischen denen Sie als Hundehalterin oder Hundehalter wählen können.
Die jährliche Prämie – also die Beiträge, die Sie zahlen müssen – bewegt sich meist zwischen 50 und 100 Euro. Es gibt jedoch auch teurere Premiumversicherungen, die zum Beispiel keine Selbstbeteiligung verlangen, den Einsatz als Jagdhund abdecken oder andere Sonderleistungen erbringen.
Achten Sie beim Versicherungsvergleich nicht nur auf eine niedrige Prämie, sondern vergleichen Sie auch, was genau der Tarif abdeckt.
Behalten Sie folgende Punkte im Blick:
- Deckungssumme: Die Höhe des Schadens, welche die Hundehaftpflicht abdeckt, kann bis zu 20 Millionen Euro betragen. Achten Sie auf eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
- Selbstbeteiligung: Dies ist Höhe des Beitrags, den Sie selbst im Schadensfall zuzahlen. Die Selbstbeteiligung beträgt bei den meisten Angeboten 100 bis 200 Euro, kann aber auch bei 1.000 Euro liegen oder komplett wegfallen. Bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung ist der jährliche Beitrag meist höher.
- Mietsachschäden: Manche Hundehaftpflichtversicherungen kümmern sich um Schäden, die der Hund in Mietobjekten hinterlässt, in einer Höhe von fünf Millionen Euro und mehr, andere kommen für Mietsachschäden überhaupt nicht auf. Wenn Sie selbst zur Miete wohnen, ist ein ausreichender Mietsachschäden-Schutz in der Hundehaftpflicht sinnvoll.
- Kampfhundehaftpflicht: Versichert die Gesellschaft auch „Kampfhunde“ bzw. „Listenhunde“? Einige Anbieter verlangen für Hunde bestimmter Rassen (z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier) besonders hohe Beiträge oder versichern sie erst gar nicht – dabei besteht in vielen Bundesländern gerade für diese Rassen eine Versicherungspflicht. Informieren Sie sich daher speziell nach den Bedingungen, wenn Ihr Hund unter die Liste der potenziell gefährlichen Hunderassen fallen könnte – einige Versicherungen versichern alle Hunde zum selben Preis.
- Leinenzwang: Manche Versicherer behalten sich vor, keine Schäden von Hunden zu übernehmen, die ohne Leine laufen. Dies ist allerdings bei den wenigsten Tarifen der Fall. Achten Sie darauf, dass die Versicherung keinen Leinenzwang verlangt. Die wenigsten Schäden entstehen, wenn Ihr Hund gesittet an der Leine läuft.
- Welpen: Bei vielen Hundehaftpflichtversicherungen sind die Welpen einer Hündin mitversichert – meist bis zum 12. Lebensmonat. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrer Hündin züchten möchten.
- Ungewollter Deckakt: Bei den meisten Tarifen ist auch ein ungewollter Deckakt mit abgesichert, d.h. dass Ihr Rüde eine läufige Hündin deckt, ohne dass deren Besitzerin oder Besitzer dies wünscht. Die Versicherung übernimmt dann die daraus entstehenden Kosten, also die Welpenaufzucht oder Kastration der Hündin. Achten Sie auf diese Klausel, wenn Sie einen unkastrierten Rüden haben.
Weiterführende Informationen
Autor: Christina Trappe, B.A.
Datum der letzten Aktualisierung: Dezember 2021
Quellen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG). www.add.rlp.de (Abruf: Dezember 2021)
Berliner Vorschrifteninformationssystem: Hundegesetz (HundeG). www.gesetze.berlin.de (Abruf: Dezember 2021)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. www.landesrecht.sachsen-anhalt.de (Abruf: Dezember 2021)
Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). www.ml.niedersachsen.de (Abruf: Dezember 2021)
Umweltministerium NRW: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). www.umwelt.nrw.de (Abruf: Dezember 2021)