Freuen Sie sich auch schon auf Ihren nächsten Urlaub? Ihr Hund bestimmt auch! Wenn Sie Ihren Hund in den Urlaub mitnehmen möchten, planen Sie die Reise jedoch sorgfältig und treffen Sie schon vor der Reise wichtige Vorkehrungen. Für die Reise in andere Länder sind nämlich verschiedene Einreisebestimmungen für den Hund zu beachten.
Neben der Tollwut-Impfung und dem EU-Heimtierausweis gelten in manchen Ländern besondere Vorschriften, wie zum Beispiel eine vorherige Entwurmung oder ein gesundheitliches Zeugnis einer Tierärztin oder eines Tierarztes. Damit Sie sich nicht im Vorschriftendschungel verlieren, haben wir die Einreisebestimmungen für den Hund zu den beliebtesten Urlaubszielen für Sie zusammengefasst.
Einreisebestimmungen für den Hund zu den beliebtesten Reisezielen:
- Einreise nach Dänemark mit Hund
- Einreise nach Italien mit Hund
- Einreise nach Spanien mit Hund
- Einreise nach Ungarn mit Hund
Einreisebestimmungen für den Hund in der EU
Wer mit seinem Tier innerhalb von Europa reist, für den gelten grundsätzlich die EU-Reisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Diese Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und soll vor allem die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut verhindern. Jedes Tier, das innerhalb der EU auf Reisen ist oder von außerhalb der EU in die Europäische Union einreist, benötigt deshalb einen gültigen Tollwutschutz.
Die Impfung gegen Tollwut dokumentiert die Tierärztin oder der Tierarzt in einem internationalen Heimtierausweis. Diesen erhalten Sie in der Tierarzt-Praxis und Sie sollten ihn auf Reisen immer bei sich führen, um den Tollwutschutz Ihres Hundes belegen zu können. Für die Erstimpfung gegen Tollwut müssen die Hunde mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Sowohl bei Erstimmunisierungen als auch bei Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für den Zeitraum, den der Impfstoff-Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.
Jedes Tier muss zudem durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungsnummer muss in den Ausweis eingetragen werden, damit dieser dem jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend.
Für folgende Länder gelten die EU-Einreisebestimmungen für den Hund (bei Klick auf das jeweilige Land erhalten Sie weiterführende Informationen):
Bitte beachten Sie, dass in einigen EU-Ländern über die EU-Verordnung hinaus zusätzliche Einreisebestimmungen für Tiere gelten – so können eventuell weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich sein. Auch für Reisen in Nicht-EU-Länder (sog. Drittländer), wie zum Beispiel in die USA, in die Türkei oder Schweiz, gelten oft besondere Einreisebestimmungen für Hund.
Einreisebestimmungen für Tiere können sich unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.
Weiterführende Informationen
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland verreisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten Sie Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen lassen sollten, erfahren Sie hier:
Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: Januar 2022
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: Januar 2022)
Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: Januar 2022)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: Januar 2022)
Ständige Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt): Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Abruf: Januar 2022)