Einreisebestimmung – Einreise nach Ungarn mit Hund

Einreisebestimmung – Einreise nach Ungarn mit Hund

Sie möchten mit Ihrem Hund nach Ungarn verreisen? Hier gelten besondere Regeln, die über die EU-Verordnung hinausgehen.
Flagge Ungarn
Die Flagge von Ungarn. Foto: vetproduction.de

Für die Reise innerhalb Europas gelten für den Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU, wie Ungarn, noch weitere Einreisebestimmungen für Hunde.

So sind in Ungarn landesinterne Gesetze und Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht zu beachten. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise nach Ungarn mit Hund.

EU-Einreisebestimmungen für die Reise nach Ungarn mit Hund

Bei einer Reise nach Ungarn mit dem Hund müssen Sie immer den EU-Heimtierausweis Ihres Hundes bei sich tragen (blauer Ausweis), welcher vom Tierarzt oder von der Tierärztin ausgestellt wird. Darin ist die Chip-Identifikationsnummer oder Tattoo-Nummer des Hundes festgehalten.

Auch eine gültige Tollwut-Impfung des Hundes darf nicht fehlen. Diese muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen und wird ebenfalls im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Welpen, die jünger als zwölf Wochen alt sind und keinen oder keinen ausreichenden Tollwut-Impfschutz aufweisen, dürfen nicht einreisen.

Ein Nachweis einer Tollwut-Impfung ist für Welpen, die jünger als drei Monate alt sind, nicht erforderlich, wenn sie über einen Heimtierausweis verfügen, keinen Kontakt zu Wildtieren hatten, ihren Geburtsort noch nie verlassen haben und zusammen mit dem Muttertier reisen, von dem sie noch abhängig sind. Über diese Voraussetzungen muss eine amtstierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Hunde dürfen nur in Begleitung ihrer Besitzerin, ihres Besitzers oder einer durch bevollmächtigten Person einreisen. Es dürfen nur maximal fünf Kleintiere eingeführt werden.

An öffentlich zugänglichen Plätzen herrscht in Ungarn Leinenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln zudem auch eine Maulkorbpflicht. Im Balaton (deutsch Plattensee) und im Velence-See ist das Baden von Hunden behördlich verboten. Darüber hinaus empfiehlt die ungarische Botschaft dringend eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes: http://berlin.kkmsite.info/deu/page/einreisebestimmungen-nach-ungarn-mit-heimtieren

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Weiterführende Informationen

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022

Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen der ungarischen Botschaft in Berlin: https://berlin.mfa.gov.hu/deu/page/einreisebestimmungen-nach-ungarn-mit-heimtieren (Abruf: März 2022)