Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung für Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen und Portugal

Urlaub mit Hund – Einreisebestimmung für Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen und Portugal

Was ist zu beachten?

Für die Reise innerhalb von Europa gelten für Hunde Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Was diese genau beinhaltet, erfahren Sie in unserem Leitartikel Einreisebestimmungen für den Hund. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU weitere Bestimmungen  zur Einreise von Hunde.

So sind eventuell Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund für die Länder Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen und Portugal.

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Einreise mit Hund – Lettland

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Einreise mit Hund – Litauen

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Gültige Tollwut-Impfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwut-Impfung erhalten haben, aber noch keinen vollständigen Impschutz haben, der erst nach 21 Tagen erreicht ist, benötigen zusätzlich zum Pet-Pass und zum Mikrochip eine Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes oder einer Tierärztin, die bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung). Die Einreise wird auch gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird und alle anderen Einreisebedinungen erfüllt werden.
  • Weiterführende Informationen unter: http://vmvt.lt sowie https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/litauen/
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Einreise mit Hund – Luxemburg

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Einreise mit Hund – Niederlande

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Einreise mit Hund – Malta

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Einreise mit Hund – Österreich

  • EU-Einreisebestimmungen
  • Gültige Tollwut-Impfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwut-Impfung erhalten haben, aber noch keinen vollständigen Impschutz haben, der erst nach 21 Tagen erreicht ist, benötigen zusätzlich zum Pet-Pass und zum Mikrochip eine Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes oder einer Tierärztin, die bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung). Die Einreise wird auch gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird und alle anderen Einreisebedinungen erfüllt werden.
  • Weiterführende Informationen unter:  https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/oesterreich/
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Einreise mit Hund – Polen

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Einreise mit Hund – Portugal

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.


Weiterführende Informationen

Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland vereisen möchten oder nicht – gegen welche Krankheiten es ratsam ist, Ihren Hund oder Ihre Katze, neben der Tollwut, in Deutschland noch impfen zu lassen, erfahren Sie bei Tiermedizinportal.de unter:

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)

Online-Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de (Abruf: März 2022)
Online-Informationen des Deutschen Zolls: www.zoll.de (Abruf: März 2022)
Stiko Vet: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034757/Impfleitlinie-Kleintiere2021-01-01-bf.pdf (Abruf: März 2022)