Einreisebestimmung – Einreise nach Dänemark mit Hund

Einreisebestimmung – Einreise nach Dänemark mit Hund

Für die Reise innerhalb Europas gelten für den Hund Bestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Was Sie in Dänemark noch beachten müssen.
Dänemark Flagge
Flagge von Dänemark. Foto: vetproduction

Für die Reise innerhalb Europas gelten für den Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 576 / 2013. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU noch weitere Einreisebestimmungen für Hunde.

So gilt es  besonders in Dänemark auch landesinterne Gesetze und Regelungen zu beachten. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zur Einreise nach Dänemark mit Hund.

EU-Einreisebestimmungen für die Reise nach Dänemark mit Hund

Für eine Reise nach Dänemark muss der Hund zu Reisebeginn gegen Tollwut geimpft sein. Je nach Angabe des Impfstoff-Herstellers, ist eine Tollwutimpfung etwa ein bis zwei Jahre gültig. Welpen müssen für die Einreise mindestens drei Monate alt sein und die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, um sicherzustellen, dass ein ausreichender Impfschutz besteht.

Darüber hinaus ist stets ein gültiger EU-Heimtierausweis mitzuführen (blauer Ausweis), in dem die Impfung dokumentiert wurde. Der Hund muss außerdem für eine eindeutige Identifizierung gechipt oder tätowiert sein, die dazugehörige Identifikationsnummer wird ebenfalls mit dem EU-Heimtierausweis festgehalten.

Weitere wichtige Bestimmungen für die Reise nach Dänemark mit Hund

Die Einfuhr von Hunden auf die Färöer(-Inseln), einer Inselgruppe zwischen den Britischen Inseln, Norwegen und Island, ist nicht erlaubt (diese gehören nicht mehr zur EU).

Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, verboten, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Dazu gehören folgende Hunderassen und deren Kreuzungen:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro, Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel, Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak, Sarplaninac

Darüber hinaus gelten rasseunabhängig Gesetze im Falle eines menschengefährdenden Verhaltens des Hundes. Ist der Hund in Dänemark anderen Personen gegenüber aggressiv oder kommt es sogar zu einem Übergriff, hat die dänische Polizei unter anderem das Recht, eine Leinenpflicht und Maulkorbpflicht zu entscheiden.

An den Stränden von Dänemark gilt für Hunde vom 1. April bis 30. September eine Leinenpflicht. In den Wäldern gilt die Leinenpflicht sogar ganzjährig.

Aufgrund der Regeln bezüglich der Lebensmittelhygiene müssen Hunde in Dänemark in Restaurants und Bistros draußen bleiben (ausgenommen davon sind Blindenhunde).

Weitere Informationen zum Reiseverkehr mit Haustieren nach Dänemark finden Sie  hier: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/.

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen  kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.

Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:

Weiterführende Informationen

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)

Online-Informationen des Dänischen Außenministeriums: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/ (Abruf: März 2022)