Einreisebestimmung – Reise nach Italien mit Hund

Einreisebestimmung – Reise nach Italien mit Hund

Urlaub in Italien mit dem Hund: Welche Regeln - über die EU-Gesetze hinaus - zu Impfungen, Mikrochip und Leinenpflicht gelten?
Italien Flagge
Die Flagge von Italien. Foto: vetproduction.de

Für die Reise innerhalb Europas gelten für den Hund Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 998 / 2003. Darüber hinaus gelten möglicherweise in den einzelnen Ländern der EU, wie zum Beispiel Italien,  weitere Einreisebestimmungen für Hunde.

So müssen auch landesinterne Gesetze und Regelungen beachtet werden. Im Folgenden finden Sie deshalb weiterführende Informationen zur Einreise mit dem Hund nach Italien.

EU-Bestimmungen für die Reise nach Italien mit Hund

Wie in anderen europäischen Ländern, muss auch für die Reise nach Italien mit Hund ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bestehen. Als Nachweis über die Tollwut-Impfung und vor allem für die Identifizierung des Hundes ist ein gültiger blauer EU-Heimtierausweis mitzuführen.

Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem gewöhnlichen Heimtierausweis (meist gelb). Der EU-Heimtierausweis ist ein offizielles Dokument mit einer fortlaufenden Nummer, das nur von einem Tierarzt oder von einer Tierärztin ausgestellt wird. Um einen EU-Heimtierausweis zu erhalten, muss der Hund gechipt oder tätowiert sein.

Darüber hinaus ist besonders in den Frühjahrs- und Sommermonaten ein ausreichender Zeckenschutz durch entsprechende Spot-On-Präparate oder Zecken-Halsbänder bei einer Reise nach Italien ratsam.

Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Italien einreisen.

Beachten Sie dies für die Reise nach Italien mit dem Hund

Bei einer Reise nach Italien ist zu beachten, dass Hunde im öffentlichen Raum grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Die Leine darf dabei nur 1,5 Meter lang sein. Auch auf Autofahrten in Italien sollte der Hund im Auto gesichert sein – andernfalls droht ein Bußgeld.

Außer in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es keine generelle Maulkorbpflicht, bei einem Vorfall trägt jedoch der Tierhalter oder die Tierhalterin in der Regel die volle Verantwortung.

Es versteht sich von selbst, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes sofort zu beseitigen sind. Andernfalls drohen hohe Bußgelder, wenn Sie erwischt werden!

Einreisebestimmungen für Tiere ändern sich unter Umständen kurzfristig. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes.

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Weiterführende Informationen

Autor: Klaudia Fernowka, B.A., Dipl.-Sportwiss. Maren Menyes
Tierärztliche Qualitätssicherung: Pascale Huber, Tierärztin
Datum der letzten Aktualisierung: März 2022
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de (Abruf: März 2022)

Hunde-Urlaub.net: https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/italien/ (Abruf: März 2022)