Listenhunde (Kampfhunde): Haltung und Haftpflicht

Listenhunde (Kampfhunde): Haltung und Haftpflicht

Listenhunde stehen auf einer Rasseliste, also einer Liste von Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich eingestuft werden.
Hund. Foto: Pixabay.com
Der Pitbull gilt in vielen Bundesländern als Listenhund. Foto: Pixabay.com

Listenhunde sind Hunde, die vom Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich oder möglicherweise gefährlich angesehen werden. Im Volksmund werden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch zwangsläufig gefährlich sind.

Listenhunde stehen auf einer Rasseliste, also einer Liste von Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich eingestuft werden. Zu diesen Rassen zählen, je nach Einstufung des jeweiligen Landes und Bundeslandes, beispielsweise der American Staffordshire Terrier, der American Pitbull Terrier oder der Mastino Napoletano. 

Welche Rassen gehören zu den Listenhunden?

Welche Hunde auf der Liste stehen, entscheiden in Deutschland die einzelnen Bundesländer. Sie haben das Landesrecht, bestimmte Hunderassen als gefährlich einzustufen. Deshalb gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Hunde als Listenhunde. Als Listenhunde gelten übrigens auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit den als gefährlich eingestuften Hunderassen entstanden sind.

Folgende Hunderassen sind auf den Rasselisten der jeweiligen Bundesländer häufig zu finden:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bordeaux Dogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Übersicht über Listenhunde

Eine Übersicht über die Hunderassen und ihre jeweilige Einstufung der Bundesländer als Listenhund oder Kampfhund finden Sie auf der Seite der Tierschutzliga: https://tierschutzliga.de/ratgeber/listenhunde/

Einschränkungen bei der Haltung von Listenhunden

Für die Haltung von Listenhunden gelten Einschränkungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Bestimmte “Kampfhund”-Rassen dürfen gar nicht gehalten werden – für sie besteht ein Haltungsverbot.

Zu den rassespezifischen Einschränkungen bei der Haltung zählen zum Beispiel folgende Auflagen:

  • Die Halterin oder der Halter des Listenhundes muss volljährig sein.
  • Es muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen.
  • Die Halterin oder der Halter muss eine Sachkundeprüfung („Hunde-Führerschein“) erfolgreich absolvieren.
  • Der Listenhund muss einen Wesenstest machen.
  • Der Listenhund muss in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden (Leinenzwang).
  • Der „Kampfhund“ muss in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen (Maulkorb-Pflicht).
  • Der Hund muss einen Haustier-Chip tragen (Chip-Pflicht) oder durch eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
  • Der Listenhund muss kastriert sein, damit er unfruchtbar ist. Mit ihm darf die Halterin bzw. der Halter demnach auch nicht züchten.

Hundehaftpflicht-Versicherung für Listenhunde

Die meisten Bundesländer verlangen den Nachweis einer Hundehaftpflicht-Versicherung für Listenhunde. Dabei ist es manchmal gar nicht so einfach, eine Haftpflicht-Versicherung für einen „Kampfhund“ abzuschließen, weil nicht alle Versicherungen Anträge für Listenhunde annehmen.

Einige Bundesländer verlangen bestimmte Summen für die Hundehaftpflicht-Versicherung von Listenhunden:

  • Listenhunde Berlin: Hundehaftpflicht-Versicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 1 Million Euro
  • Listenhunde Brandenburg: Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
  • Listenhunde Hamburg: Hundehaftpflicht-Versicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 1 Million Euro
  • Listenhunde NRW (Nordrhein-Westfalen): Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Für einen kleinen Hund mit einem Gewicht von weniger als 20 Kilogramm und einer Größe von weniger als 40 Zentimetern muss die Halterin bzw. der Halter keine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Listenhunde RLP (Rheinland-Pfalz): Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
  • Listenhunde Saarland: Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden
  • Listenhunde Sachsen-Anhalt: Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden
  • Listenhunde Schleswig-Holstein: Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden

Auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Sachsen verlangen von den Halterinnen und Haltern, eine Hundehaftpflicht-Versicherung für ihre Listenhunde abzuschließen. Die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen führen keine Rasselisten.

Weitere Informationen

Autor: Dr. Martin Waitz
Tierärztliche Qualitätssicherung:
Pascale Huber, Tierärztin

Datum der letzten Aktualisierung: Mai 2022
Quellen:
Tierschutzliga: https://tierschutzliga.de/ratgeber/listenhunde/ (Abruf: Mai 2022)
Deine Tierwelt Magazin: Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern. http://magazin.deine-tierwelt.de/ (Abruf: Mai 2022)

Listenhunde Nothilfe: http://listenhunde-nothilfe.de/vermittlung/ (Abruf: Mai 2022)
Stadt Köln: Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/tiere/hunde/index.html (Abruf: Mai 2022)