
Bei einer internationalen Reise mit Ihrem Vierbeiner sollten Sie stets den EU-Heimtierausweis mit sich führen. Foto: vetproduction
Sommerzeit ist Reisezeit – auch für unsere Vierbeiner! Wer mit dem Hund oder der Katze in den Urlaub fahren möchte, sollte diesen jedoch sorgfältig planen und schon vor der Reise wichtige Vorkehrungen treffen. Für die Reise in andere Länder sind dabei insbesondere die Einreisebestimmungen für Tiere zu beachten. Neben der Tollwutimpfung und dem EU-Heimtierausweis gelten in manchen Ländern besondere Vorschriften, wie zum Beispiel eine vorherige Entwurmung oder ein gesundheitliches Zeugnis des Tierarztes. Damit Sie sich nicht im Vorschriftendschungel verlieren, hat Tiermedizinportal.de die Einreisebestimmungen zu den beliebtesten Urlaubszielen mit Hund und Katze für Sie zusammengefasst.
Wer mit seinem Tier innerhalb von Europa reist, für den gelten grundsätzlich die EU-Reisebestimmungen nach der EU-Verordnung 998 / 2003. Diese Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und soll vor allem die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut verhindern. Jedes Tier, das innerhalb der EU auf Reisen ist oder von außerhalb der EU in die Europäische Union einreist, benötigt deshalb einen gültigen Tollwutschutz, welcher in einem internationalen Heimtierausweis (vom Tierarzt ausgestellt) nachgewiesen werden kann. Für die Erstimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Sowohl bei Erstimmunisierungen als auch bei Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Jedes Tier muss zudem durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungsnummer muss in den Ausweis eingetragen werden, damit dieser dem jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend.
Für folgende Länder gelten die EU-Einreisebestimmungen (bei Klick auf das jeweilige Land erhalten Sie weiterführende Informationen):
Bitte beachten Sie, dass in einigen EU-Ländern über die EU-Verordnung hinaus zusätzliche Einreisebestimmungen für Tiere gelten – so können eventuell weitere Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich sein. Auch für Reisen in Nicht-EU-Länder (sog. Drittländer) wie zum Beispiel in die USA, nach Kroatien, in die Türkei oder Schweiz gelten oft besondere Einreisebestimmungen. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen EU-Ländern sowie ausgewählten Drittländern.
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